Die Ermittlungen gingen schnell in Richtung Totschlag - statt nur in Richtung fahrlässiger Tötung. Die Männer kamen in Untersuchungshaft. Am kommenden Donnerstag beginnt der Prozess im Berliner Landgericht. Die Anklage lautet jetzt sogar: Mord. Mehr Härte geht im deutschen Strafrecht nicht. Offenbar will die Staatsanwaltschaft damit auch ein Zeichen setzen. Die beiden Männer könnten zu langen Gefängnisstrafen verurteilt werden.
Zur Begründung des Mordvorwurfs, der an bestimmte juristische Voraussetzungen geknüpft ist, hieß es von der Staatsanwaltschaft: Die mutmaßlichen Raser hätten tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Sie hätten gemeingefährliche Mittel eingesetzt und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, um ein illegales Rennen zu gewinnen. Ob das Gericht der Argumentation folgt, wird sich zeigen. Techniker konnten wohl aus den elektronischen Daten der Autos recht genau die Geschwindigkeiten bei dem illegalen Rennen und dem Aufprall auslesen. Zeugen berichteten zudem von vielen roten Ampeln, die die Männer auf dem Ku`damm überfahren hatten. Besonders die extrem hohe Geschwindigkeit führte wohl zu dem Mordvorwurf.
Meist gibt es nur Bewährung
Illegale Autorennen hatten schon öfter tödliche Folgen. In Köln gab es zuletzt zwei Urteile zu tödlichen Autorennen, in denen nur auf fahrlässige Tötung entschieden wurde. Ein Angeklagter war 109 Stundenkilometer schnell und muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Mitte April erhielten zwei junge Männer, die den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin verschuldet hatten, Bewährungsstrafen. Ihnen konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie sich zum Rennen verabredet hatten.
Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung, um die es oft bei Verkehrsunfällen geht, bewegt sich zwischen Geldstrafen, Bewährungsstrafen und Gefängnis bis zu fünf Jahren. Für Totschlag liegt die Spanne zwischen fünf Jahren Gefängnis und lebenslänglich. Für Mord gibt es immer lebenslänglich.
Müssen Raser bald um ihre Autos bangen?
Viele Fahrer bei den Rennen gehören zur sogenannten Tuningszene - sie motzen gerne ihre Wagen auf. In Köln spricht die Polizei von 200 jungen Männern. Die Rennen ergeben sich zufällig beim Warten an Ampeln oder nach Verabredungen. Die Fahrer wollen imponieren: den Mädchen auf dem Beifahrersitz, den Menschen vor Kneipen und Cafés auf dem Innenstadtring oder den Betrachtern ihrer Videos im Internet. Der Trainingsparcour der Raser ist die Playstation, ihre Helden entstammen der Kinoserie "The Fast and the Furious" mit den Themen Autos, Waffen und Frauen. Beim Zocken und im Kino enden die Unfälle selten tödlich. In der Wirklichkeit ist das anders. Paul Walker, ein Star der Filme, starb 2013 bei einem Autounfall in einem Porsche.
Inzwischen liegt eine Gesetzesinitiative vor, um die Strafen für illegale Rennen zu verschärfen. Bislang ist die Beteiligung eine Ordnungswidrigkeit, die mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft wird. Nach den Vorschlägen Nordrhein-Westfalens würden die Autorennen künftig als Straftat im Strafgesetzbuch aufgeführt. Als Strafe sollen drei Jahre Gefängnis drohen - sogar zehn Jahre, wenn jemand schwer verletzt oder gar getötet wird. Abschreckend könnte womöglich noch eine andere Maßnahme wirken: Die Autos der Raser sollen eingezogen werden können.
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