Mehrere darin aufgenommene Bestimmungen verstießen gegen die Grundrechte der Bürger auf Datenschutz, hieß es in den Schlussanträgen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Paolo Mengozzi. Anlass ist die Bitte des EU-Parlaments, ein Gutachten zur Einhaltung des Datenschutzes in dem Abkommen zu erstellen.
Folgt der EuGH der Auffassung Mengozzis in seinem Gutachten, könnte das Abkommen mit Kanada nur in Kraft treten, falls die kritisierten Punkte geändert werden. Das Abkommen war 2014 vom EU-Rat dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt worden. Das Parlament beschloss, ein Gutachten beim EuGH einzuholen.
Unzureichender Schutz des Privatlebens
Die geplante Vereinbarung sieht vor, dass die kanadischen Behörden einen umfangreichen Datensatz von Reisenden wie etwa den Namen und die Adresse des Passagiers, Angaben zur Zahlungs- und Buchungsmethode, zur Kreditkartennummer, zum Sitzplatz oder zum Gepäck erhalten. Diese sogenannten Passenger Name Records (PNR-Daten) sollen über fünf Jahre gespeichert und zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden.
Generalstaatsanwalt Mengozzi kritisiert, dass laut Abkommen PNR-Daten über das unbedingt erforderliche Maß zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung hinaus genutzt werden könnten. Kanada erhalte zu viele Freiheiten bei der Nutzung sensibler Daten. Der Generalanwalt fordert, das geplante Abkommen "einer strikten Kontrolle" mit Blick auf die Achtung des Privatlebens und dem Schutz personenbezogener Daten zu unterziehen.
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