Nach heftiger Kritik hatte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vor anderthalb Wochen angeordnet, den ersten Plan zur Neuregelung der Auslands-Handykosten zurückzuziehen. Demnach waren mindestens 90 Tage und lediglich 30 Tage am Stück kostenfreies Roaming pro Jahr im EU-Ausland vorgesehen. Parlament und Staaten hatten die Neuregelung vergangenes Jahr beschlossen. Die EU-Kommission sollte lediglich noch Details ausarbeiten. "Dauerhaftes Roaming" war in dem Beschluss nicht vorgesehen.
"Wir haben entschieden, dass es keine täglichen Begrenzungen geben soll", sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip in Brüssel. Stattdessen solle jeder Nutzer "wie daheim" Roaming nutzen können. Allerdings müsse Missbrauch verhindert werden können. Anbietern solle dafür eine Reihe von Möglichkeiten an die Hand gegeben werden.
Sanktionsmöglichkeiten für Telekom-Anbieter
"Wir haben derzeit sehr unterschiedliche Telekommunikationspreise in der Europäischen Union", sagte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. "Die Telekommunikationspreise in Lettland etwa sind um ein sechseinhalbfaches niedriger als die von Irland. Also könnte geschäftsmäßig ein Missbrauch dadurch betrieben werden, dass man Sim-Karten aus Lettland in Irland vertreibt, und der Ire in Dublin nach Dublin telefoniert zu Preisen, die in Lettland bestehen."
Anbieter von Telekommunikationsdiensten sollen daher einschreiten können, wenn ein Nutzer sich in seinem Heimatland aufhält - aber dennoch dauerhaft auf günstigere Roaming-Tarife aus dem Ausland zurückgreift. Die Telekom-Konzerne sollen solche Nutzer darauf ansprechen und für sie einen Aufpreis einführen können.
"Wenn jemand nachhaltig mit einer Sim-Karte telefoniert, ohne jemals am Ort dieses Gebührenmarktes zu sein, dann bekommt die Telekom-Company das Recht, ihn abzumahnen, ihn anzuhören, was die Gründe dafür sind", sagte Oettinger. Dienst- und Urlaubsreisen sollen aber unbegrenzt ohne Roaming-Zuschläge möglich sein.
Der Europäische Verbraucherverband Beuc begrüßte den neuen Plan. "Das sind gute Nachrichten, dass die Zeitbegrenzung beim Roaming fallengelassen wurde", sagte Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens. Es sollten nicht alle Verbraucher für den hypothetischen Missbrauch einiger weniger bestraft werden.
Der endgültige Vorschlag soll nun im Dezember angenommen werden. Zuvor sind Beratungen mit der europäischen Regulierungsbehörde Berec, den EU-Staaten und weiteren Beteiligten wie Telekom-Unternehmen geplant.
Quelle : spiegel.de
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