Staatsautoritarismus, groß geschrieben

  02 Oktober 2016    Gelesen: 767
Staatsautoritarismus, groß geschrieben
Blauäugigkeit 4.0: Mit seiner Open-Access-Strategie betreibt das Bildungsministerium Forschungspolitik nach Gutsherrenart. Grundrechtsverstöße interessieren nicht. Die Ministerin folgt blind ihren Mitarbeitern.
Niemand hat, natürlich, die Absicht, Forscher grundgesetzwidrig zu einer Open-Access-Publikation zu zwingen. Dieser Niemand hat viele Gesichter. Er sitzt in Ministerialstuben in Bundesländern, er sitzt in den noblen Lounges in Brüssel, und er sitzt in den klimatisierten Büros des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin. Von dort erging jüngst, adressiert an die Forscher der Republik, ein „Strategie“ genanntes Open-Access-Reglement. Das Papier war sorgsam flankiert von den üblichen Taktiken bestellter Gutachten und konsensfähig gemacht von den durchweg parteiisch besetzten Podien auf den üblichen Urheberrechts(abschaffungs)konferenzen und Open-Access-T-Shirt-Wochen - finanziert, natürlich, von niemandem.

Die „Strategie“, wenn man sie einmal so nennen will, ist sehr einfach. Statt die Vielzahl von Publikationsformen und die in Urheberrecht und Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3 verankerten Rechte von Lehrern und Forschern zu pflegen, mindestens aber zu achten, prätendiert das Ministerium, die Weisheit über die Zukunft des Publikationswesens mit Löffeln gegessen zu haben. Es schreibt für Publikationen, die aus BMBF-geförderten Forschungen hervorgehen, eine zwangsweise Open-Access-Veröffentlichung vor. Basta!

Kernrecht der Forschung und Lehre

Die barock-absolutistische Mischung von Arroganz und Besserwisserei, mit der das Papier verfasst ist, hat Züge des Despotischen. Behauptet wird zunächst, das Ministerium folge dem einhelligen Wunsch „der Wissenschaft“, ohne dass dafür irgendwelche „belastbaren“ Daten vorlägen. Die abgehobene Führungsetage des BMBF versteht sich schon lange als Repräsentant der zugleich von ihm finanziell abhängigen und undurchdringlich mit ihm verwobenen großen Wissenschaftsorganisiationen. Wäre in unserem demokratischen Staatswesen alles in Ordnung, müssten Ministerien die Steuerungsbedürfnisse und Spezialinteressen großer Institutionen eher eingrenzen, als sich als deren Agenten am Kabinettstisch zu gerieren. Das Gegenteil ist der Fall.

Kühn wird behauptet, dass sich das Reglement des BMBF keineswegs über geltendes Recht und Grundgesetz hinwegsetze. Schließlich stehe es jedem frei, auf die Mittel des BMBF zu verzichten. Statuiert wird, mit einem beträchtlichen Maß an Heuchelei, es handle sich bei den BMBF-Förderangeboten um fair auszuhandelnde Verträge unter gleichberechtigten Partnern. Angesichts der nahezu vollständigen Drittmittelabhängigkeit der Forscher an Universitäten und der nivellierten Open-Access-„Strategien“ der großen Wissenschaftsförderinstitutionen ist das ein schlechter Witz. In Wahrheit tritt ein vor Struktur- und Finanzmacht strotzendes Fördermonopol einem durch und durch abhängig gemachten Wissenschaftler gegenüber und greift rücksichtslos in dessen verbürgte Grundrechte ein. Die Souveränität eines wissenschaftlichen Autors, über den Ort seiner Publikation autonom zu entscheiden, ist aber keine Marginalie. Sie folgt als Kernrecht aus der Freiheit von Forschung und Lehre und darf niemals von wissenschaftsexternen Interessen abhängig gemacht werden.

„Seltsam fortschrittsbeschwipst“

Nähme der deutsche Gesetzgeber seine Rolle im Staate umsichtig wahr, dann dächten demokratische Abgeordnete nicht über Einschränkungen des Urheberrechts nach, sondern genau umgekehrt darüber, wie zu verhindern ist, dass Wissenschaftler auf eine derart anmaßende Weise von Institutionen gegängelt werden, die einmal zur Förderung individueller Forschung eingerichtet wurden, mittlerweile aber immer mehr zu Anstalten von Forschungssteuerung heruntergekommen sind. Hier ist in den immer präpotenter agierenden Fördereinrichtungen etwas völlig außer Kontrolle geraten.

Die publikationsbegleitende Audienz, die Bildungsministerin Wanka der „Welt“ in Gestalt eines Interviews gab, lässt diesbezüglich tief blicken. Es handelt sich um ein schwer goutierbares Ragout aus krud neoliberalen Vorstellungen von Wissenschaftsmärkten („Monitoring“ darf, natürlich, nicht fehlen), virtueller DDR 5.0 (mit Enteignung der geistigen Produktion) und Staatsautoritarismus wilhelminischer Anmutung. Man weiß gar nicht, ob man mehr über die Blauäugigkeit oder das hypertrophe Selbstbewusstsein staunen soll, das in der gewährten Fragestunde zum Ausdruck kommt. Open Access erscheint da auf einmal, seltsam fortschrittsbeschwipst, als Einlösung des auf Grund gelaufenen Atomenergieversprechens der fünfziger und sechziger Jahre: „Moderne Innovationen können den Alltag zunehmend vereinfachen, unsere Ökosysteme entlasten und die Gesundheit der Menschen fördern.“

Open-Access-Zirkus

Man meint das ZK der SED zu hören, wenn vollmundig und gegen jeden Zweifel immun die kühne These in den Raum gestellt wird, durch Open Access vermögen „die Wissenschaften“ „rasanter voranschreiten als je zuvor“. Und dann kommt, natürlich, auch die Einschärfung des Zwangs zur U-Boot-, pardon: Open-Access-Politik: „Was allerdings gar nicht geht, ist eine Verweigerungshaltung gegenüber präsenten Entwicklungen.“

Wenn man das alles so liest, wünscht man sich schon einmal eine kenntnisreichere Beraterin für eine solche Ministerin ins BMBF als die (beamtete?) Staatssekretärin Bettina Klingbeil. Jemanden, der ihr den einfachen Unterschied zwischen Patent- und Urheberrecht erläutert; der ihr geduldig darlegt, worin die vom Grundgesetz geschützte Differenz zwischen freier Forschung und Auftragsarbeiten liegt. Und, vor allem, was ein staatlich verbrämter Übergriff in verbürgte Grundrechte ist: nämlich ein Fall für den Verfassungsschutz.

Urheberrechtsdebatte: Lehrbücher sind der Frau Ministerin unbekannt
Warum will im BMBF eigentlich niemand mehr zuhören oder vielleicht sogar etwas lernen? Etwa aus der Studie des österreichischen Pendants zur Deutschen Forschungsgemeinschaft, dass Open-Access-Publizieren nicht nur nicht billiger, sondern deutlich teurer ist als herkömmliches? Und dass der ohne Not veranstaltete Open-Access-Zirkus mit den popeligen T-Shirts nur den großen internationalen Oligopolverlagen zuarbeitet und nicht etwa, wie oft nachgebetet, deren Macht begrenzt? Ist das zu viel verlangt für eine Institution, die das altehrwürdige Wort „Bildung“ in ihrem Namen führt?


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