Sie hatte, wie den beschlagnahmten Kassenbüchern und Dienstplänen des Unternehmens zu entnehmen war, im Monat zwischen 245 und 336 Euro erhalten, als „Kick-Back-Zahlung“, also ihren Anteil am Ertrag des Betrugs. Daraufhin forderte das Sozialamt Steglitz-Zehlendorf von ihr Geld zurück und kürzte ihr die Zahlungen um 73 Euro im Monat. Dagegen legte die Frau Widerspruch ein und behauptete, sie habe solche Zahlungen nie erhalten, allerdings vertrauensvoll Unterschriften über Pflegeleistungen geleistet. Der Bescheid des Sozialamts, so das Gericht, sei „offensichtlich rechtmäßig“, die Frau habe über die Jahre sogar insgesamt Zahlungen von mehr als 12.000 Euro vom Pflegedienst bekommen.
Gepflegt worden sei sie nach den Recherchen des Landeskriminalamts überhaupt nicht, sie habe aber täglich Pflegeleistungen quittiert. Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, es ist Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam möglich. Am Berliner Sozialgericht sind zwanzig ähnliche Fälle anhängig (Aktenzeichen S 145 SO 1411/16 ER).
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