BGH lehnt wohl Haftbefehl gegen Ashraf T. ab

  04 November 2016    Gelesen: 723
BGH lehnt wohl Haftbefehl gegen Ashraf T. ab
Gegen den in Berlin festgenommen Terrorverdächtigen ist bisher kein Haftbefehl erlassen worden. Laut seinem Anwalt verweigert der Bundesgerichtshof den Haftbefehl. Der Festgenommene bleibt dennoch in Untersuchunghaft.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den beantragten Haftbefehl wegen Terrorverdachts gegen den in Berlin gefassten mutmaßlichen IS-Mann nach Angaben seines Anwalts verweigert. Der 27-jährige Ashraf T. bleibe aber auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts wegen Urkundenfälschung in Untersuchungshaft, sagte der Pflichtverteidiger Jonathan Burmeister "Spiegel Online". Eine Bestätigung vom BGH oder von der Bundesanwaltschaft gibt es noch nicht.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt den Mann, Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu sein. "Von dort soll er die Erlaubnis erhalten haben, zeitnah einen Anschlag auf Menschen in Deutschland zu planen", teilte die Bundesanwaltschaft mit. Die Bundesanwaltschaft habe dem BGH allerdings "nur wenige Indizien vorgelegt, die den Richter offenkundig nicht überzeugt haben", sagte Rechtsanwalt Burmeister dem Nachrichtenportal.

Sein Mandant habe umfassend ausgesagt und alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Polizei habe ihn noch am späten Abend zum Amtsgericht Karlsruhe gefahren, wo ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen worden sei. "Mein Mandant hat sofort gestanden, einen falschen Pass benutzt zu haben", sagte Burmeister laut "Spiegel Online". Seine Papiere seien in Aleppo verbrannt. "Das ist aber kein Vergehen, für das normalerweise Haftbefehl erlassen wird", so der Anwalt. Er hält die Haftgründe für vorgeschoben.

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