Eine Justizsprecherin erklärte, es werde zunächst geprüft, ob die Staatsanwaltschaft München I zuständig sei und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege. Außerdem müsse eine Überprüfung klären, ob deutsches Strafrecht angewendet werden dürfe. Facebook beantwortete eine Anfrage zunächst nicht.
Auslöser des Verfahrens ist dem Bericht zufolge eine Strafanzeige des Würzburger Rechtsanwalts Chan-jo Jun. Dieser hatte Facebook vorgeworfen, strafbare Kommentare, die unter anderem Mordaufrufe, Holocaustleugnungen und andere Delikte enthielten, trotz Hinweisen nicht gelöscht zu haben. Betreiber von Internetseiten sind laut deutschem Recht jedoch verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen, sobald sie Kenntnis davon erhalten.
Andere Anzeigen gegen Facebook in Deutschland waren bislang erfolglos geblieben. So hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Zuckerberg und andere Manager abgelehnt, da diese sich nicht in Deutschland aufhielten. Auch ein Verfahren gegen den Deutschland-Chef von Facebook war im Frühjahr eingestellt worden, da dieser lediglich für Anzeigen-Akquise und nicht für die Inhalte in dem Netzwerk verantwortlich sei.
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