Zeitgleich übernimmt der Staat das Management der Wasserressourcen und verhindert somit Privatisierungen. Trinkwasser sei „keine Ware“, heißt es in dem neuen Verfassungstext. Das Wasser kann somit nicht durch privatwirtschaftlich organisierte Firmen zu überhöhten Preisen verkauft werden.
Wasser wird in Zeiten des Klimawandels immer wertvoller. Extreme Niederschläge oder Dürren können die Wasserversorgung genauso gefährden wie Probleme mit schädlichen Stoffen. Wasser sei das „flüssige Gold des 21. Jahrhunderts“, sagte der slowenische Ministerpräsident Miro Cerar im Vorfeld der Abstimmung. Das slowenische Parlament reagiert mit dem Zusatzartikel auf eine Petition, in der 55.000 Bürger Anfang des Jahres die Regierung aufgefordert hatten, die Privatisierung des Trinkwassers zu stoppen und die Wasserversorgung zum Grundrecht der Bürger zu machen.
Nur 15 Staaten weltweit haben bisher das Recht auf Trinkwasser in ihre Verfassung aufgenommen. In Europa ist Slowenien das erste Land. Fast 1,9 Millionen EU-Bürger hatten vor zwei Jahren mit der Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht!“ auch auf EU-Ebene eine solche Regelung gefordert – die erste gültige Gesetzesinitiative europäischer Bürger.
Die EU sprach sich daraufhin zwar gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung aus. Aber eine klare und verbindliche Vorgabe, die eine private Vermarktung des Trinkwassers verbietet, gibt es bislang nicht. Es ist jedem EU-Land selbst überlassen, wie es die Wasserversorgung regelt.
In Frankreich zum Beispiel liegt sie in privater Hand. In Deutschland entscheiden die Kommunen und Bundesländer darüber. Das Trinkwasser kann somit Aufgabe eines städtischen Unternehmens wie etwa „Hamburg Wasser“ sein oder aber von einem börsennotierten Versorger wie der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) verteilt werden.
Quelle: greenpeace
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