Freispruch: Scharia-Polizei darf weiter patrouillieren

  24 November 2016    Gelesen: 596
Freispruch: Scharia-Polizei darf weiter patrouillieren
Der Freispruch der sogenannten "Scharia-Polizisten" von Wuppertal sorgte am Montag für einen Eklat. Das Landgericht sah keinen Verstoß der Beschuldigten gegen das Uniformverbot. Nach Ansicht des Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Wolf-Tilman Baumert war das eine Fehlentscheidung.
Vor zwei Jahren patrouillierten Männer aus dem „salafistischen Spektrum“ in orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift "Scharia-Police" im Alter zwischen 25 und 34 Jahren durch die Innenstadt von Wuppertal. Dabei sollen sie vor allem junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen angesprochen und sie zum Verzicht auf Alkoholkonsum und Glückspiel aufgerufen haben.

Von dieser Aktion fühlten sich offenbar einige Menschen bedroht. Eine Empörungswelle raste durch das Land. Die sieben jungen Männer wurden in diesem Zusammenhang angeklagt. Von der Staatsanwaltschaft wurde ihnen eine unangekündigte, politische Kundgebung und nach dem Versammlungsrecht der Verstoß gegen das Uniformverbot vorgeworfen. Der Hintergrund sei, dass eine besondere Bedrohungswirkung entfaltet wurde. Bei einer Verurteilung drohte den Angeklagten eine Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass es sich bei den Westen um eine entsprechende Uniformierung gehandelt hatte.

„Das Uniformverbot ist im Hinblick auf die Aufmärsche der SA-Truppen in der Weimarer Republik und im Dritten Reich geschaffen worden, als die Nationalsozialisten mit ihren Schlägertruppen durch die Straßen zogen, die entsprechend uniformiert waren. Sie haben damals Angst und Schrecken verbreitet. Jetzt ist es durchaus umstritten, ob diese Warnwesten dazu geeignet sind. Wir und das Oberlandesgericht Düsseldorf sehen das so. Das Landgericht Wuppertal sieht es eben anders“, erklärt der Staatsanwalt.

Gewalt ginge von den Angeklagten zu keinem Zeitpunkt aus. Bei dem Verfahren ginge es um die mögliche Wirkung und wie die Bürger das wahrnehmen. Ein rein religiöses Motiv wäre nicht strafbar, betont Oberstaatsanwalt Baumert:

"Die Scharia-Polizei hat nicht für den Islam an sich geworben. Wenn jemand durch die Fußgängerzone geht und für seine Religion Werbung macht, sei es Christentum, Judentum, Islam oder eine ganz andere Religion, dann ist es natürlich nicht strafbar, weil das von der Religionsfreiheit gedeckt ist. Aber wenn ich anfange, mir quasi staatliche Autorität anzumaßen — und mit dem Wort Polizei geht es ja ziemlich in die Richtung — und mir dann noch eine Wirkung verschaffe dadurch, dass ich solche Westen anziehe, was dann auch einschüchternd auf die Bevölkerung wirken kann, dann hat es einen anderen Charakter", betont Staatsanwalt Baumert. Das Wuppertaler Landgericht hat nun die Angeklagten freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts sind die Westen nicht als Uniform oder uniformähnliche Bekleidungsstücke angesehen worden. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal wird gegen diese Entscheidung Revision einlegen und strebt somit eine Prüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof an.

Quelle : sputnik.de

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