Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren Ende Oktober rund 449.000 solcher Dokumente registriert. Dies seien rund 63 Prozent mehr als Ende Oktober 2015. Der Kleine Waffenschein berechtigt etwa zum verdeckten Tragen von Schreckschusspistolen, Pfefferspray und Reizgas - ein Gebrauch der Waffen ist nur im Notfall erlaubt. Voraussetzung zum Erwerb der Erlaubnis ist neben der Volljährigkeit unter anderem persönliche Eignung und Zuverlässigkeit.
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