Apotheker soll mit gestreckten Krebsmitteln betrogen haben

  02 Dezember 2016    Gelesen: 832
Apotheker soll mit gestreckten Krebsmitteln betrogen haben
Ein Pharmazeut aus Bottrop hat sich an Kranken bereichert, indem er Krebspatienten zu schwach dosierte Medikamenten verkauft haben soll. Patientenschützer fordern jetzt eine Untersuchung wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge.
Im Fall des Bottroper Apothekers, der massenhaft Krebsmedikamente in betrügerischer Absicht zu niedrig dosiert haben soll, fordern Patientenschützer eine Ausweitung der Ermittlungen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verlangt Untersuchungen wegen des Verdachts der Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Apotheker soll in mindestens 40.000 Fällen bei der Dosierung der Wirkstoffe gespart haben und Krankenkassen um 2,5 Millionen Euro betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen den 46-Jährigen – allerdings geht es in den Ermittlungen bislang nur um Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) rät verunsicherten Patienten, sich an ihre behandelnden Ärzte zu wenden.

Der Apotheker schweigt
Der 46-Jährige sitze in Untersuchungshaft, teilte die Staatsanwaltschaft Essen am Donnerstag mit. Er soll nicht nur Infusionen zur Krebsimmuntherapie abweichend von den individuellen ärztlichen Verordnungen zu gering dosiert haben, sondern auch gegen die Hygienevorschriften verstoßen haben. Mit den Kassen habe der Apotheker den vollen Betrag für die angeforderte Dosierung abgerechnet.

Welchen gesundheitlichen Schaden der Apotheker angerichtet hat, ist offen. Es sei voraussichtlich nicht herauszubekommen, welche Patienten von fehlerhaften Infusionen betroffen waren und welche Auswirkungen das gehabt haben könnte, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der Apotheker schweige.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz reagierte bestürzt und forderte die Ermittler auf, schnellstens aufzuklären, welche Patienten gestreckte Medikamente erhalten haben. „Das Schweigen des Apothekers darf den Opferschutz nicht behindern. Schließlich sind die Daten der Patienten den belieferten Krankenhäusern und Arztpraxen bekannt“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Deshalb seien auch die Kliniken und Ärzte aufgefordert, nicht nur die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zu unterstützen, sondern direkt Kontakt mit den betroffenen Patienten aufzunehmen. Ebenso sollte beim Gesundheitsministeriums des Landes eine Hotline für Betroffene eingerichtet werden, forderte der Patientenschützer.


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