Die Käufer von Mercedes-Modellen hatten argumentiert, dass der Stuttgarter Autobauer sie mit Werbeaussagen über einen geringen Schadstoffausstoß bei Blue-Tec-Dieselmotoren getäuscht habe. Sie hätten erst später festgestellt, dass die Abgaswerte höher seien als in Amerika erlaubt. Dem Richter zufolge konnten die Kläger aber nicht nachweisen, dass sie die Werbungen tatsächlich gesehen haben. Er gab ihnen jedoch die Chance, ihre Vorwürfe in überarbeiteter Form neu einzureichen. Der Klägeranwalt kündigte an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es sei ein Leichtes, die vom Richter beanstandeten Mängel zu beheben.
Die Mercedes-Mutter Daimler sieht sich in den Vereinigten Staaten mit einigen Sammelklagen wegen angeblicher Abgas-Manipulationen bei Diesel-Fahrzeugen konfrontiert. Bei den Anschuldigungen geht es um die Stickoxid-Emissionen von Fahrzeugen mit BlueTec-Dieselmotoren. Daimler steht im Verdacht, die Messwerte - ähnlich wie Volkswagen im Abgas-Skandal - mit einer illegalen Abschalteinrichtung („defeat device") manipuliert zu haben. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen.
Seit dem Bekanntwerden des Volkswagen-Abgasskandals wurden wiederholt auch gegen andere Autobauer Anschuldigungen erhoben, Emissionswerte zu manipulieren. Bislang hat die amerikanische Umweltbehörde EPA nur VW des Abgasbetrugs bezichtigt. Allerdings leiteten die Regulierer gegen Daimler eine Untersuchung ein.
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