Zuvor hatte ein norwegisches Gericht am 21.April eingeräumt, dass Breivik unter menschenwidrigen Bedingungen untergebracht sei. Der Klage des Attentäters wurde in allen Punkten stattgegeben. Dabei betonte der Richter, dass solch ein Umgang den demokratischen Prinzipien widerspreche.
„Das Verbot menschenwidrigen und erniedrigenden Umgangs ist einer der Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft“, so der Richter.
Dabei spiele es keine Rolle, wer auf der Anklagebank sitze. „Terroristen und Mörder“ hätten auch ein Recht auf menschenwürdigen Umgang.
Diesem Gerichtsentscheid nach muss die norwegische Regierung dem Massenmörder außerdem Schadensersatz in der Höhe von umgerechnet etwa 40.500 Dollar zahlen.
Anders Behring Breivik beging am 22. Juli 2011 Terroranschläge im Regierungsviertel von Oslo und auf der Insel Utøya, bei denen er 77 Menschen töte, überwiegend Teilnehmer eines Zeltlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation AUF. Der Attentäter wurde zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
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