Hunderte Tonnen Kerosin über Hessen freigesetzt

  26 Dezember 2016    Gelesen: 613
Hunderte Tonnen Kerosin über Hessen freigesetzt
Hin und wieder müssen Flugzeuge in der Luft Kerosin ablassen. Aus Zahlen der Bundesregierung geht nun hervor, welche Mengen dabei frei werden. Naturschützer fordern Konsequenzen daraus.
Immer wieder müssen Flugzeuge über Hessen Treibstoff ablassen, um in kritischen Situationen ihr Landegewicht zu verringern. In den Jahren 2010 und 2015 wurden 18 derartige Fälle gemeldet, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht. 2016 wurde bislang noch kein Fall erfasst (Stand: Anfang Oktober).

Zivile Flugzeuge ließen über Hessen 548,1 Tonnen Treibstoff ab. Die Region rund um Gießen war mit mindestens 100 Tonnen besonders stark betroffen. Eine Tabelle der Bundesregierung listet die Fälle auf, genaue Gründe werden nicht genannt.

Das Hessische Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass der Treibstoff beim Ablassen zu einem feinem Nebel zerstäubt und die Tröpfchen größtenteils verdampfen. Aktuelle Daten über die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gibt es nicht. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) sieht im Kraftstoffablass kein Problem: „Die verbleibende Konzentration in der Atemluft ist derart gering, dass eine gesundheitlich relevante Exposition der Bevölkerung nicht anzunehmen ist.“

Der Naturschutzbund (Nabu) kritisiert den Treibstoffablass und fordert, die Auswirkungen mit aktuellen Messungen zu untersuchen. Dass die giftigen Tropfen verdampften, bedeute schließlich nicht, dass sie einfach verschwänden, sagt Dietmar Oeliger, Fachreferent für Verkehrspolitik. „Wenn das Kerosin in der Luft ist, atmen die Menschen es ein.“ Flugzeuge sollten daher künftig mit Biokraftstoff fliegen.

Beim sogenannten Kraftstoffschnellablass handelt es sich nach Angaben der Bundesregierung um ein Notverfahren, das Flugzeugen eine sichere Kontrolle der Landung mit nicht zu vielem Gewicht ermöglichen soll, etwa bei einer Notlandung kurz nach dem Start. Jeder Fall muss genehmigt werden. Die Flugsicherung weist dem Piloten dann ein großflächiges Gebiet zum Ablassen zu.


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