Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen die sieben Verdächtigen am Dienstag Antrag auf Haftbefehl gestellt, der dann für alle sieben Personen vom Ermittlungsrichter erlassen wurde. Der Vorwurf lautet auf gemeinschaftlichen versuchten Mord. Unter den Tatverdächtigen sind nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft sechs Syrer und ein Mann aus Libyen. Laut „Spiegel Online“ sind die Verdächtigen als Flüchtlinge nach Deutschland eingereist. Zwei der Täter seien volljährig und 18 bzw. 21 Jahre alt, die anderen 15 bis 17 Jahre alt.
Laut „Bild“ ist ihr Status „höchst unterschiedlich“ – einige hätten einen Aufenthaltsstatus, andere befänden sich in laufenden Asylverfahren. Zwei seien seit 2014 in Deutschland, die restlichen fünf zwischen 2015 und 2016 eingereist. Sechs der Gefassten sollen den Ermittlern bereits vor der Tat wegen verschiedener Delikte bekannt gewesen sein – gegen sie soll unter anderem wegen Körperverletzung ermittelt worden sein.
Sehr genaue Fotos vom Tathergang dank Überwachungskamera
Die sieben Tatverdächtigen sollen in der Nacht zum Sonntag gegen zwei Uhr morgens im U-Bahnhof Schönleinstraße die Kleider eines auf einer Bank schlafenden Obdachlosen in Brand gesteckt haben. Herbeieilende Passanten und der Fahrer eines U-Bahnzuges löschten die Flammen; der Obdachlose blieb unversehrt. Die Täter sprangen nach der Tat in eine U-Bahn und flüchteten. Der Tathergang war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden, die sehr genaue Fotos vom Tathergang und von den Verdächtigen erstellte. Die Polizei stellte vom Filmmaterial Profilfotos der mutmaßlichen Täter her, die am Dienstag in Berliner Tageszeitungen erschienen – die meisten der Tatverdächtigen hatten sich zu diesem Zeitpunkt schon der Polizei gestellt.
Der U-Bahnhof Schönleinstraße liegt auf der Grenze der Stadtteile Neukölln und Kreuzberg. Die Berliner Verkehrsbetriebe haben sämtliche 173 U-Bahnhöfe in der Stadt mit Videokameras ausgerüstet. Die Aufnahmen werden üblicherweise 48 Stunden lang gespeichert, danach werden sie überspielt. Die Polizei kann zur Aufklärung von Straftaten Kopien der Aufzeichnungen anfordern. Vor wenigen Monaten geschah dies auch im Fall des „U-Bahn-Treters von Neukölln“. Bei ihm handelte es sich um einen Mann, der, wie in der Videoaufzeichnung zu sehen war, im Oktober unvermittelt auf dem U-Bahnhof Hermannstraße eine Frau auf einer Treppe mit dem Fuß in den Rücken trat. Damals veröffentlichte die Polizei ihre Aufzeichnungen erst Wochen nach der Tat. Anschließend gelang es ihr, durch Hinweise einen 27 Jahre alten Bulgaren als mutmaßlichen Täter zu ermitteln.
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