Mit den 9 folgenden Dingen beispielsweise macht ihr euch im World Wide Web illegal - vermutlich ohne es zu wissen.
1. Wenn ihr Kinder bei Facebook anmeldet
Viele Kinder und Jugendliche wollen schon früh einen eigenen Facebook-Account. Tatsächlich darf man sich aber erst ab dem 13. Lebensjahr bei dem sozialen Netzwerk anmelden. So steht es in den Geschäftsbedingungen von Facebook.
Richtet ihr also jemandem, der unter 13 Jahre alt ist, einen Account ein, macht ihr euch strafbar.
2. Wenn ihr Film-und Musikdateien ohne Erlaubnis des Urhebers herunterladet
Ihr dürft Dateien nur herunterladen, wenn der Urheber ausdrücklich zustimmt - eigentlich völlig naheliegend, sollte man meinen. Dennoch geschieht es ständig, dass Dateien auf Computern laden, wo sie nicht hingehören.
Wenn beispielsweise ein Sänger auf seiner eigenen Webseite ein Lied zum Herunterladen anbietet, müsst ihr beim Downloaden kein schlechtes Gewissen haben. Doch das Herunterladen bei einer Quelle, bei der man sich nicht sicher ist, ob der Urheber zugestimmt hat, ist illegal.
3. Wenn ihr ein selbstgefilmtes Video eines Konzerts auf Youtube stellt
Wenn man auf einem Konzert war, liegt die Versuchung nahe, danach ein kleines Video auf Youtube zu stellen. Das ist aber nicht legal, da grundsätzlich der Künstler die Exklusivrechte an seinem Konzert hat.
Beispielsweise könnt er planen, eine DVD mit Aufnahmen seiner Konzerte zu verkaufen. Oftmals steht schon auf den Konzertkarten, dass das Mitfilmen nicht erlaubt ist. Aber auch ohne diesen Hinweis ist das illegal.
4. Wenn ihr einen Parodie-Account bei Twitter anlegt
Ein Parodie-Account bezeichnet ein Twitter-Konto, der beispielsweise im Namen eines Prominenten oder einer Institution betrieben wird, bei der er oder sie aber nicht tatsächlich der Betreiber ist. In der Regel enthält ein Parodie-Account satirischen oder humorvollen Inhalt.
Ihr dürft bei Twitter nur einen Parodieaccount betreiben, wenn ihr klar kennzeichnet, dass es sich um ein Fakeaccount handelt. Verzichtet ihr auf diese Kennzeichnung ist das illegal.
5. Wenn ihr euren Zugang zu Bezahlanbietern weitergebt
Der Sender Sky beispielsweise untersagt es Kunden in den AGBs ausdrücklich, seine Daten an Personen weiterzugeben, die nicht zum Haushalt gehören. Bei reinen Streamingdiensten befindet sich der Nutzer in einer Grauzone, wenn er seinen Login mit anderen teilt.
Für Netflix etwa ist das Weitergeben der Accountdaten inzwischen laut Gerichtsurteil verboten. In Deutschland gibt es noch kein offizielles Verbot, in den AGBs schreibt das Unternehmen allerdings, der Abonnent solle sein Passwort niemand anderem zugänglich machen, "um die exklusive Kontrolle zu behalten".
6. Wenn ihr Schlupflöcher von IP- und VPN-Adressen ausnutzt
Ihr seid im Ausland und könnt Netflix und andere Anbieter nicht streamen? Dann gibt es einen Weg, den viele Menschen bereits für sich entdeckt haben. Sie verändern das VPN (Virtual private network) und geben bei der IP-Adresse an, dass sie gar nicht im Ausland sind. Dadurch können sie auch im Ausland ohne Probleme streamen. Legal aber ist das nicht.
7. Wenn ihr euch mit ungesicherten Netzwerken verbindet
Wenn ihr das nächste Mal ein ungesichertes WLAN-Netzwerk auf eurem Handy entdeckt, verbindet euch lieber nicht damit. Um euch damit zu verbinden, braucht ihr nämlich die Zustimmung des Besitzers des Netzwerks.
8. Wenn ihr GIFs erstellt und im Internet hochladet
Fast jeder kennt die animierten Bilder, die fleißig auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken geteilt werden. Aber kaum jemand weiß, dass das Hochladen illegal ist. Ihr verstoßt dabei nämlich gegen das Urheberrecht und bräuchtet, um es teilen zu dürfen, die Zustimmung des Urhebers.
9. Wenn ihr ein Bild aus dem Internet als euer neues Profilbild für Facebook verwendet
Ihr möchtet ein Bild eures Lieblings-Komikhelden aus dem Internet als neues Profilbild für Facebook verwenden? Dann ist das illegal, denn ihr verstoßt dabei ebenfalls gegen das Urheberrecht.
Quelle:huffingtonpost
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