Anis Amri nutzte 14 Identitäten

  05 Januar 2017    Gelesen: 804
Anis Amri nutzte 14 Identitäten
Anis Amri verwendete während seiner Zeit in Deutschland 14 verschiedene Identitäten. Das wurde in einer Sondersitzung im Düsseldorfer Landtag bekannt. Innenminister Jäger verteidigt das Vorgehen der Behörden.
Der Berliner Attentäter Anis Amri ist deutschen Behörden unter 14 verschiedenen Identitäten bekannt gewesen. Das geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Landeskriminaldirektors vor dem Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor. Dort muss sich auch Innenminister Ralf Jäger zum Fall Amri unangenehme Fragen gefallen lassen. Nordrhein-Westfalen war einer der Hauptaufenthaltsorte des Attentäters, bevor er einen Lastwagen in den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche steuerte.

In einer Sondersitzung des Ausschusses schilderte Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann die Bemühungen der Behörden, dem Tunesier Vorbereitungen eines terroristischen Anschlags nachzuweisen. Am Ende sei es allen Behörden von Bund und Ländern nicht gelungen, konkrete Hinweise zusammenzutragen, die von der Justiz als Tatverdacht hätten gewertet werden können. Dabei hätten die Ermittler "alle rechtlichen Befugnisse bis an die Grenze ausgeschöpft, um mögliche Gefahren abzuwehren".

Innenminister Ralf Jäger verteidigte das Vorgehen der Behörden. Er zeigte sich überzeugt, dass diese beim Umgang mit Amri "an die Grenze des Rechtsstaats" gegangen seien. Der Fall sei sieben Mal im Gemeinen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin behandelt worden. Zugleich kündigte er eine Aufklärung möglicher Fehler bei dem "folgenschwersten Anschlag der jüngeren Geschichte in Deutschland" an. Der Anschlag sei verübt worden von einem Mann, "von dem die Sicherheitsbehörden bundesweit viel wussten".

Ohne Gefahr keine Haft

Die Option, Amri bis zu seiner Abschiebung in Haft zu nehmen, sei im Terrorabwehrzentrum verworfen worden, sagte Burkhard Schnieder, Abteilungschef für Ausländerangelegenheiten im Innenministerium. Man hätte dafür "gerichtsverwertbar" nachweisen müssen, dass eine konkrete Gefahr von ihm ausgehe, nachdem der Asylantrag des Tunesiers abgelehnt wurde. Das sei damals nicht die Einschätzung der Sicherheitsbehörden gewesen.

Auch die Abschiebeversuche seien gescheitert. Das Ausländerrecht habe sich im Fall Amri als "stumpfes Schwert" erwiesen, sagte der Ministeriumsvertreter. Ein "Grundproblem" sei: Tunesien habe sich über Monate geweigert, Amri als eigenen Staatsbürger anzuerkennen. Die für eine Abschiebung erforderlichen Papiere aus Tunesien seien erst einige Tage nach dem Attentat in NRW eingetroffen.

Jäger soll im Ausschuss darlegen, was die Sicherheitsbehörden des Landes vor dem Attentat über Anis Amri wussten.

Recherchen des SPIEGEL haben ergeben:

Sommer 2015: Amri meldet sich mit verschiedenen Namen als Asylsuchender unter anderem in Oberhausen, Dortmund, Karlsruhe und Freiburg an. Bei der Polizei in NRW geht der Hinweis ein, dass Amri Kontakt zu der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) haben soll und im Netzwerk des Hasspredigers Abu Walaa als "Nachrichtenmittler" eingesetzt wird.
Februar 2016: Das LKA in Nordrhein-Westfalen stuft Amri als Gefährder ein, dem jederzeit ein Anschlag zuzutrauen sei; er wird nun als "Funktionstyp Akteur" bezeichnet. In seiner Gefährderdatei ist später explizit die Rede davon, dass er vorhat, einen islamistischen Anschlag zu begehen.

Frühjahr 2016: Es ergeht ein Gerichtsbeschluss, wonach das Telefon des damals 23-Jährigen abgehört werden darf. Das übernimmt das Landeskriminalamt in NRW. Ermittler erfahren, dass Amri im Internet nach Informationen zum Bau von Rohrbomben sucht. Das LKA in Düsseldorf erfährt, dass er andere Personen aufforderte, gemeinsam mit ihm Anschläge in Deutschland zu begehen.

April 2016: Die Staatsanwaltschaft Duisburg eröffnet ein Verfahren gegen Amri, er soll im November 2015 doppelt Sozialleistungen kassiert haben. Im November 2016, wenige Wochen vor dem Anschlag, wird das Verfahren eingestellt - weil der Aufenthaltsort Amris den Behörden nicht bekannt ist.

Sommer 2016: Die Ausländerbehörde in Kleve stellt Amri eine Duldungsbescheinigung auf den Namen Ahmed Almasri aus. Die Behörden wollen ihn so in dem Glauben lassen, dass sie seine wahre Identität nicht kennen. Im Juli 2016 soll er nach Informationen eines Undercover-Agenten damit geprahlt haben, ein Blutbad anrichten zu wollen.
November 2016: Der Fall Amri wird im Berliner Terrorabwehrzentrum thematisiert. NRW will in der Sitzung darauf gedrängt haben, Amri weiter im Auge zu behalten.
20. Dezember 2016: Jemand loggt sich in das Facebook-Profil Amris ein und löscht es. Das geschieht in NRW.

Kritiker fragen vor allem, warum sich Amri unter verschiedenen Namen quer durch Deutschland bewegen konnte, obwohl die Sicherheitsbehörden ihn schon längst als islamistischen Gefährder eingestuft hatten. Auch gab es keine strengen Meldeauflagen für den abgelehnten Asylbewerber, der sich als Geduldeter ab Sommer 2016 nur im Kreis der für ihn zuständigen Ausländerbehörde Kleve hätte aufhalten dürfen.

Quelle : spiegel.de

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