Vorbild wären die Niederlande: Dort gibt es bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, sich als Pflegebedürftiger die Dienste sogenannter Sexualassistentinnen bezahlen zu lassen. Die Voraussetzungen hierfür sind laut Scharfenberg jedoch streng: Die auf staatliche Unterstützung angewiesenen Betroffenen müssten per ärztlichem Attest nachweisen, sich nicht auf andere Weise befriedigen zu können.
In Deutschland wirbt die Beratungsstelle Pro Familia seit Jahren dafür, zu klären, ob sich Ansprüche Einzelner auf Finanzierung der Sexualassistenz durch die Krankenkassen, die Sozialhilfe oder andere staatliche Leistungsträger ableiten lassen. Nach Einschätzung von Experten wünschen sich viele Männer und Frauen mit Behinderungen sexuelle Dienstleistungen. Auch Demenzkranke haben teilweise einen stark ausgeprägten Sexualtrieb.
Quelle : spiegel.de
Tags: