Gericht verurteilt Lehrer aus Hessen

  01 Februar 2017    Gelesen: 477
Gericht verurteilt Lehrer aus Hessen
Ein Lehrer aus Hessen hat über Jahre rund 100.000 Euro aus der Schulkasse abgezweigt. Ein Gericht verurteilte ihn jetzt zu einer Bewährungsstrafe. Er soll auch seinen Beamtenstatus verlieren.
231 Mal soll ein Lehrer aus Hessen Geld seiner Schule auf sein Privatkonto umgeleitet haben - insgesamt mehr als 100.000 Euro. Wegen gewerbsmäßiger Untreue stand der 51-Jährige deshalb seit Mitte Januar vor dem Bensheimer Amtsgericht. Am Montag haben ihn die Richter zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt.

Der Lehrer habe intensiv an der Wiedergutmachung des Schadens gearbeitet, hieß es in der Begründung. Die Bewährungsfrist legten die Richter auf drei Jahre fest. Das Strafmaß ist so hoch, dass der Lehrer seinen Beamtenstatus verliert. Denn wird ein Beamter in einem Strafverfahren zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt, endet sein Beamtenverhältnis, sobald das Urteil rechtskräftig wird.

Das Amtsgericht geht deshalb davon aus, dass der 51-Jährige Rechtsmittel einlegen wird, um seinen Beamtenstatus zu retten.

Der Schulleitung fiel drei Jahre lang nichts auf

Der Lehrer hatte schon am ersten Verhandlungstag gestanden, Zehntausende Euro aus der Schulkasse abgezweigt zu haben. Er war jahrelang für das Budget des Ganztagsangebotes verantwortlich gewesen und hatte zuletzt immer mal wieder Beträge zwischen 50 und 2000 Euro an sich selbst überwiesen. Drei Jahre lang fiel das der Schulleitung nicht auf. Erst nach einer Selbstanzeige wurde der Lehrer für Geschichte und Gemeinschaftskunde suspendiert und frühpensioniert.

Dass er sich immer wieder aus der Schulkasse bedient hatte, erklärte der Mann unter anderem mit großen finanziellen Schwierigkeiten. Er habe mehrere Häuser besessen und hohe Sanierungskosten bewältigen müssen. Seine monatlichen Verpflichtungen hätten bei etwa 4500 Euro gelegen, meinte der Lehrer. Er sei außerdem wegen einer Depression in Behandlung und leide unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung.

Diese Erkrankungen spielten den Richtern zufolge keine Rolle bei der Urteilsfindung. Ein Gutachter hatte dem Lehrer volle Schuldfähigkeit attestiert.

In Bayern hatte es im vergangenen Jahr einen ganz ähnlichen Fall gegeben. Dort soll ein Lehrer aus dem Main-Spessart-Kreis ebenfalls rund 100.000 Euro von Schulkonten an sich selbst überwiesen haben - zahlte das Geld dann allerdings wieder zurück und deklarierte es als "Leihgabe".


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