Syrischer Flüchtling verklagt Facebook

  06 Februar 2017    Gelesen: 926
Syrischer Flüchtling verklagt Facebook
Ein syrischer Flüchtling macht ein Selfie mit der Kanzlerin - und wird auf Facebook später als Terrorist verleumdet. Nun zieht er vor Gericht. In Deutschland ist es der erste "Fake News"-Fall, in dem sich das soziale Netzwerk verantworten muss.
In welchem Ausmaß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen? Diese Frage beschäftigt nun eine Zivilkammer des Landgerichts Würzburg. Ein syrischer Flüchtling hat eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert wurde.

Laut der zuständigen Rechtskanzlei zeigt eines der Bilder den syrischen Flüchtling neben einem Fahndungsfoto der Berliner Polizei wegen eines Mordversuchs an einem Obdachlosen. Auf einem anderen Bild wird das Foto von ihm zu Propagandazwecken mit dem Weihnachtsmarkt-Anschlag in Berlin in Verbindung gebracht.

Damit wurde der Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist - was eine klare Lüge wäre. Die Einträge wurden hundertfach geteilt. Und die Tatsachen sind unstrittig - Facebook hat die Ausgangs-Beiträge bereits entfernt. Der Flüchtling Anas M. will aber erreichen, dass Facebook von sich aus auch all jene Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen, finden und löschen muss.

"User an der Nase herumgeführt"

Die übliche Vorgehensweise des Online-Netzwerks wäre aber, nur konkret gemeldete Beiträge zu prüfen und zu löschen. Strittig ist zudem, wie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen, korrekt an Facebook gemeldet werden müssen. Die normale "Melden"-Funktion, deren Button neben jedem Beitrag zu sehen ist, genügt dafür nach Facebooks derzeitiger Praxis nämlich nicht.

Stattdessen müssen Nutzer solche Beiträge über ein Formular im Hilfe-Bereich melden. "Hier werden User an der Nase herumgeführt", kritisierte der Anwalt von Anas M., Chan-jo Jun, vor dem Prozess. "Melden muss melden heißen."

In dem Prozess geht es zunächst nur um eine einstweilige Lösung der Frage, ob Facebook von sich aus nach einmal gemeldeten rechtswidrigen Inhalten suchen und diese löschen muss oder nicht. Anas M.s Anwalt hat aber schon angekündigt, im Falle eines Erfolgs ein Hauptsacheverfahren für eine Richtigstellung und Schmerzensgeld anstrengen zu wollen.

Wird Gesetzesänderung erforderlich?

Rechtlich ist der Fall von größtem Interesse, da es das erste Mal ist, dass sich Facebook in Deutschland wegen der Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen und Hasskommentaren vor Gericht verantworten muss.

Das Urteil in dem Prozess könnte zeigen, wozu Facebook nach derzeitiger Rechtslage schon verpflichtet werden kann - unabhängig von allen geplanten Gesetzesänderungen zum Thema Fake News. "Es kann auch sein, dass wir nur demonstrieren, dass wir gegen Facebook nicht ankommen", sagte Anwalt Chan-jo Jun vor dem Prozess - dann wären ihm zufolge Gesetzesänderungen notwendig.

Quelle: n-tv.de

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