In einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist von einer "mittelbaren Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" die Rede, weil deutsche Autofahrer durch eine Senkung der Kfz-Steuer de facto nicht durch die Maut belastet werden sollen. Nachdem die EU-Kommission dies als Bevorzugung bemängelt hatte, war die Regel durch eine ökologische Komponente ergänzt worden. Fahrer abgasarmer Autos sollen stärker entlastet werden. Das im Auftrag der Grünen erstellte Gutachten stellt dazu fest, dass die ökologische Ausrichtung nichts an der Ungleichbehandlung ändere. Verkehrsminister Dobrindt wies das Gutachten zurück und betonte, die Maut sei gerecht und europarechtskonform. Das habe auch die EU-Kommission bestätigt.
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