Die Kommission prüft seit einem Jahr Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Polen und hatte von der Regierung in Warschau entsprechende Korrekturen gefordert. Konkret ging es dabei vor allem um die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtes. Das polnische Außenministerium erklärte gestern nun, es gebe keine Grundlage für die Behauptung, in Polen sei die Rechtsstaatlichkeit bedroht. Aus polnischer Sicht sei das Problem mit der Wahl der neuen Gerichtsvorsitzenden sowie Nachbesserungen der Justizreform im Dezember gelöst worden.
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