"So etwas wird einem Minister bei 45.000 Beschäftigten in der Regel auch nicht vorgelegt. Das wird jetzt in einem geordneten Verwaltungsermittlungsverfahren aufgearbeitet. Wir werden ermitteln, welche Beamte wann was zugesagt haben."
Wendt ist Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Er war jahrelang von Nordrhein-Westfalen als Hauptkommissar bezahlt worden, hatte aber gar nicht als solcher gearbeitet. Er hatte diese Praxis jüngst eingeräumt, nachdem er sie zuvor bestritten hatte.
Wendt zufolge sollte durch seine Besoldung die DPolG unterstützt werden, die bei Personalratswahlen nicht genug Stimmen bekommen hatte, um eine Freistellung zu erreichen. Jäger habe davon gewusst, behauptete Wendt.
Jäger sagte nun, eine faktische Freistellung wie im Fall Wendt werde es nicht mehr geben. "Möglicherweise hat sich da in der Verwaltungspraxis etwas verselbstständigt", sagte Jäger.
Zuvor hatte der Deutsche Beamtenbund (DBB), zu dem die DPolG gehört, die dauerhafte Besoldung Wendts kritisiert. DBB-Chef Klaus Dauderstädt sagte, eine solche Finanzierung lasse "Wohlverhalten erwarten und kann daher nicht Basis für die gewerkschaftliche Arbeit sein". Sie nähre Zweifel an der Unabhängigkeit von Gewerkschaften.
"Wenn ein Dienstherr oder Arbeitgeber Mitarbeiter mit Bezahlung freistellt, muss er das mit legitimen betrieblichen oder gesellschaftlichen Interessen begründen", sagte Dauderstädt. "In aller Regel sind das zeitlich begrenzte Anlässe." (Lesen Sie hier ein Porträt über den Gewerkschafter Wendt).
Quelle : spiegel.de
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