Arbeitgeber können Kopftuch im Job unter Umständen untersagen

  14 März 2017    Gelesen: 267
Arbeitgeber können Kopftuch im Job unter Umständen untersagen
In der Europäischen Union können Firmen Mitarbeiterinnen muslimischen Glaubens das Tragen von Kopftüchern untersagen.
Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbiete, stelle keine unmittelbare Diskriminierung dar, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Eine solche Vorschrift ist nach Ansicht der Richter allerdings Voraussetzung, da ansonsten eine Diskriminierung nicht ausgeschlossen werden könne. Ein Verbot darf auch nicht einfach deshalb verfügt werden, weil sich Kunden an dem Kopftuch stören.

Geklagt hatten eine Rezeptionistin aus Belgien und eine Projektingenieurin in Frankreich. Beide wurden entlassen, weil sie auch im Kundenkontakt ihr Kopftuch tragen wollten.

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