Derzeit ist der Fall, bei dem es um ein Sexualverbrechen des polnisch-französischen Regisseurs aus dem Jahr 1977 geht, in Los Angeles wieder vor Gericht. Polanskis Anwalt Braun führte dort aus, dass sein Mandant den Fall hinter sich bringen wolle, um auch wieder in die USA reisen zu können. Braun dringt auf eine Garantie, nach der Polanski bei einer möglichen Rückkehr in die Vereinigten Staaten keine weitere Haftstrafe absitzen müsse - der Regisseur habe bereits 1978 eine Strafe in den USA verbüßt sowie 2009 und 2010 Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht. Die Staatsanwaltschaft warf dem Oscar-Gewinner vor, eine Sonderbehandlung einzufordern.
Polanski hatte 1977 den Missbrauch einer damals 13-Jährigen zugegeben. Im Gegenzug für das Geständnis wollte der damalige Richter von einer langjährigen Haftstrafe absehen. Kurz vor der Urteilsverkündung gab es aber Zweifel an der Abmachung - Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA nie wieder. Zu Polanskis bekanntesten Filmen gehören der Horrorfilm "Rosemaries Baby" und das Holocaust-Drama "Der Pianist".
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