Nach dem Gesetzesentwurf soll eine Ausweisungspflicht bei Verbraucherkrediten am dem 1. Januar 2018 in Kraft treten. Jeder, der etwa bei Media Markt, Saturn und anderen Fachmärkten einen Fernseher auf Raten kauft, müsste dann seine Steueridentifikationsnummer vorweisen. Ein Vorgang, der den meisten Kunden ziemlich ungewöhnlich vorkommen dürfte.
Das Gesetz soll Steuertricks von Briefkastenfirmen verhindern
Das etwas sperrig klingende „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ enstand nach dem Bekanntwerden der „Panama Papers“ und soll den Steuertricks von Briefkastenfirmen den Riegel vorschieben.
Der Bundesverband deutscher Banken gibt jedoch zu Bedenken, dass kaum jemand seine Steuernummer auswendig weiß und eine Anfrage beim Amt Tage dauern kann. Zudem würde die Regelung eine enorme Belastung für die zuständigen Behörden bedeuten, die dann wahrscheinlich mit Anfragen überschwemmt würden.
„Dies hätte zur Folge, dass ein (spontaner) kreditfinanzierter Kauf eines Konsumgutes (z. B. einer Waschmaschine oder eines Fernsehers) nicht mehr möglich ist“, erklärt der Verband in einer Stellungnahme. Letztendlich schade die Identifikationspflicht vor allem dem Handel und dem Kreditgeschäft.
Um Steuerhinterziehung zu verhindern, sei die geplante Regelung „völlig ungeeignet“. Verbraucherkredite seien „steuerrechtlich irrelevant“. Das heißt: Wer sich privat einen Fernseher auf Kredit kauft, kann dies nicht von der Steuer absetzen. Wie die Bundesregierung damit gegen Briefkastenfirmen vorgehen will, bleibt unklar.
Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ habe das Bundesfinanzministerium bereits signalisiert, dass es die Pläne entschärfen will. Der finanzpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Lothar Binding, sagte dem Blatt: „Die Erhebungspflicht könnte etwa um die Möglichkeit einer Nachlieferung der Steuer-Identifikationsnummer innerhalb einer angemessenen Frist ergänzt werden“. Er sei zudem optimistisch, dass sich die Koalition noch vor Verabschiedung des Gesetzes auf eine praktische Lösung verständigen werde.
Quelle. businessinsider.de
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