Armeeverweigerer bekommt kein Asyl

  05 Mai 2017    Gelesen: 1185
Armeeverweigerer bekommt kein Asyl
Der Dienst in der syrischen Armee kann mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich enden. Viele junge Männer fliehen vor ihrer Einberufung nach Deutschland. Doch haben sie dem Gesetz nach Anspruch auf Asyl? Ein Münsteraner Gericht urteilt dagegen.
Junge Syrer, die aus Angst vor ihrem Kriegsdienst in der Armee von Präsident Baschar al-Assad fliehen, haben hierzulande keinen Anspruch auf Asyl. Sie würden bei der Rückkehr in ihre Heimat zwar bestraft, aber "nicht als politische Gegner verfolgt", begründete das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Urteil die Verweigerung des Flüchtlingsstatus für einen 20-jährigen Syrer.

Den Richtern zufolge war der junge Mann weder Mitglied in bewaffneten oder politischen Organisationen noch sonst politisch aktiv. Nach der Aufforderung, seinen Wehrdienst in der syrischen Armee anzutreten, floh er über die Türkei nach Deutschland und beantragte Asyl.

Im OVG-Urteil heißt es, dem Kläger müsse "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner politischen Überzeugung oder Religion eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte" drohen, damit er als Flüchtling anerkannt werden könne. Es gebe aber keine Erkenntnisse, dass rückkehrende Asylbewerber, die sich aus Furcht vor einem Kriegseinsatz dem Wehrdienst entzogen, "vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden".

Quelle: n-tv.de , nsc/AFP

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