Den Richtern zufolge war der junge Mann weder Mitglied in bewaffneten oder politischen Organisationen noch sonst politisch aktiv. Nach der Aufforderung, seinen Wehrdienst in der syrischen Armee anzutreten, floh er über die Türkei nach Deutschland und beantragte Asyl.
Im OVG-Urteil heißt es, dem Kläger müsse "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner politischen Überzeugung oder Religion eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte" drohen, damit er als Flüchtling anerkannt werden könne. Es gebe aber keine Erkenntnisse, dass rückkehrende Asylbewerber, die sich aus Furcht vor einem Kriegseinsatz dem Wehrdienst entzogen, "vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden".
Quelle: n-tv.de , nsc/AFP
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