Die Gegner des G20-Gipfels wollten im Stadtpark ein Protestcamp mit rund 3000 Schlafzelten für etwa zehntausend Teilnehmer errichten. In dem Camp sollten auch Veranstaltungen stattfinden. In der Vorinstanz billigte das Verwaltungsgericht der Hansestadt den G20-Gegnern solch ein Camp zu. Das in einer sogenannten Allgemeinverfügung der Hansestadt erlassene Verbot fand das Verwaltungsgericht unbegründet.
Dagegen entschied nun das Oberverwaltungsgericht, dass es im Konzept des Protestcamps ein Übergewicht der nicht auf die Meinungskundgabe gerichteten Elemente bestehe. Das Übernachten auf dem Gelände und die dafür erforderliche Infrastruktur seien keine Meinungskundgabe.
Viele gewaltbereite Protestler erwartet
Nach Angaben aus Sicherheitskreisen werden zu dem Gipfel bis zu 10.000 gewaltbereite Demonstranten erwartet. Darunter dürften allein bis zu 7000 Anhänger der autonomen Szene sein, zu deren Hochburgen Hamburg zählt, sagte ein Insider der Nachrichtenagentur Reuters.
Ausschreitungen sind nach Einschätzung der Experten aber nicht nur von den Linksextremisten zu befürchten: Auch gewaltbereite Anhänger der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK und mit diesen verfeindete nationalistische Türken seien in Hamburg zu erwarten, hieß es.
Der G20-Gipfel findet am 7. und 8. Juli in Hamburg statt. Bis zu 20.000 Polizisten sollen die Veranstaltung gegen gewaltbereite Demonstranten und islamistische Anschläge schützen. Mit Teilnehmern wie dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, seinem russischen Kollegen Wladimir Putin und US-Präsident Donald Trump bietet der Gipfel dieses Mal Reizfiguren für die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen.
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