Wie in einem groß angelegten Abwehrkampf keilen die Juristen des VW-Konzerns in einem Schadensersatzprozess aus, der diesen Donnerstag am Landgericht Braunschweig beginnt. Der Termin hat Brisanz: Mit ihm beginnt der erste Pilotprozess des Rechtsdienstleisters MyRight gegen VW, den dieser gewissermaßen als Sammelklage nutzen will.
Das Urteil in Braunschweig will MyRight als Muster für mittlerweile rund 30.000 weitere Kläger nutzen. Dafür soll für einen VW-Käufer Schadensersatz erstritten werden, weil der Autokonzern ihm einen Wagen mit Abschalteinrichtung im Abgassystem verkauft hatte. Mit dieser hatte VW die Stickoxid-Werte der Dieselautos auf den Prüfständen stärker gesenkt als später auf der Straße.
Die MyRights-Kanzlei Hausfeld argumentiert anders als die meisten Kläger in Deutschland, die auf Gewährleistung für Mängel durch VW pochen. Die jetzige Klage soll nachweisen, dass VW seine manipulierten Autos ohne gültige Zulassung verkauft hat. Folgt das Gericht dieser Sicht, würden betroffene Fahrzeuge nicht mehr betrieben werden dürfen - und die Besitzer hätten dadurch einen Schadensersatzanspruch gegen VW. Entsprechend hart reagiert der VW-Konzern.
120 Seiten VW-Argumente
Das Kontra der VW-Anwälte in der 120 Seiten starken Klageerwiderung, die dem SPIEGEL vorliegt, liest sich, als träfe den Autokonzern keinerlei Schuld.
Das Unternehmen offenbart eine perfide Logik: Das KBA hat die Manipulation der Autos nicht erkannt und die Fahrzeuge genehmigt - also trifft die Behörde die Schuld. VW habe für die Genehmigung des Fahrzeugtyps durch das KBA ein Auto mit Abschalteinrichtung als Prototyp prüfen lassen, schreiben die Anwälte. "In diesem Zustand wurde das Fahrzeugmuster genehmigt."
Sie suggerieren, das KBA habe gewissermaßen den Fahrzeugtyp mit Abschalteinrichtung genehmigt - und so seien die Autos später dann ja auch produziert worden.
VW habe keine Pflicht gehabt, anzugeben "wie die hier in Frage stehende Software funktioniert". Ob das Fahrzeug allen Anforderungen genüge, müsse schon das KBA selbst erkennen, folgern die Juristen - obwohl VWs Software-Trick darauf abzielte, bei der Typgenehmigung nicht aufzufallen.
Manipulation nicht "unzulässig"?
Noch dreister werden die VW-Anwälte in einer weiteren Argumentation: Die Manipulation sei gar keine "unzulässige Abschalteinrichtung", erklären sie. Das KBA habe dies lediglich als eine Art "prägnante Formulierung" so in der Begründung seines Bescheids an VW genannt, mit dem das Amt die Nachrüstung betroffener Autos angeordnet hatte. Es sei aber keine rechtsverbindliche Feststellung gewesen, sondern vielmehr eine Kurzbezeichnung für die von VW genutzte Technologie.
Das KBA lässt sich von solcher Wortklauberei nicht beeindrucken. "Das KBA hat gegenüber VW die Anordnung getroffen, eine als unzulässig eingestufte Abschalteinrichtung zu entfernen", erwiderte ein Behördensprecher auf die VW-Argumentation.
Sollte das Gericht in Braunschweig allerdings der VW-Sicht folgen, wonach die Dieselmodelle unrechtmäßig durch das KBA genehmigt worden sind, käme ein weiterer Rechtsstreit auf das Flensburger Amt zu. Der klagende Fahrer eines VW-Eos will seine Ansprüche dann gegenüber dem KBA geltend machen. Im Erfolgsfall müssten dann sogar die Steuerzahler für den Schaden aus dem Diesel-Skandal aufkommen.
Stattdessen hat der Klägeranwalt Christopher Rother von der Kanzlei Hausfeld dem KBA angeboten, sich der Klage seines Mandanten gegen VW anzuschließen. Eine Antwort der Behörde steht noch aus.
Aus Sicht von VW ist die vom KBA angeordnete Nachrüstung der betroffenen Dieselautos auf gutem Weg. Es gebe keine Grundlage für Schadensersatzansprüche - weder gegen VW noch gegen das KBA, sagte ein Konzernsprecher.
Einfallstor für VW-Geschädigte
Nicht nur beim KBA in Flensburg dürfte sich VW mit seiner Taktik keine Freunde machen. Der Wolfsburger Konzern greift auch die EU-Kommission an. Die Brüsseler Behörde habe sich bei ihren Regeln für Fahrzeugzulassungen zu weit aus dem Fenster gelehnt, befindet ein Gutachten, auf das sich die VW-Juristen stützen.
Ihr Angriff richtet sich gegen einen für VW heiklen Passus: Laut EU-Regelwerk muss jeder Autohersteller bestätigen, dass seine verkauften Autos mit dem genehmigten Fahrzeugtyp und Europarecht übereinstimmen. In den Regeln für diese Übereinstimmungserklärung hat die EU-Kommission vor Jahren einen Anhang ergänzt, der nun kritisch für VW wird. Danach versichern Hersteller mit dieser Bescheinigung dem Autokäufer selbst, dass die verkauften Autos mit EU-Recht konform seien.
Diesen Zusatz greift die Klägerkanzlei Hausfeld auf. Denn im Fall der manipulierten Diesel hätte VW dann direkt die Fahrzeugbesitzer getäuscht, die sich darauf berufen und wehren könnten.
Dagegen gehen VWs Anwälte nun direkt vor: Die EU-Kommission sei gar nicht berechtigt gewesen, solch eine Regel aufzustellen und die Bescheinigung derart zu ergänzen, befinden die Juristen. Ein VW-Sprecher betont, VW habe die von der EU gemachten Vorgaben beachtet.
Der EuGH soll entscheiden
Hausfeld-Anwalt Rother argumentiert: "Die Kommission hat nichts ergänzt, sondern Vorschriften der Richtlinie klargestellt." In der ursprünglichen Richtlinie betont die EU sogar, dass es ihr um "hohen Gesundheits- und Umweltschutz" geht und Hersteller gegenüber der Genehmigungsbehörde für alle Belange des Genehmigungsverfahrens verantwortlich sind.
Den Konflikt will die MyRight-Kanzlei nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) tragen. Sie beantragt, den Prozess in Braunschweig auszusetzen. Erst sollen die Richter in Luxemburg entscheiden, ob VW seine Abschalteinrichtung hätte offenbaren müssen vor den Behörden, ob der Konzern seine Autos damit verkaufen durfte und ob die vom KBA aufrechterhaltene Typgenehmigung längst ungültig sein müsste und die Autos damit nicht zugelassen wären.
Der Spruch des Braunschweiger Gerichts dazu könnte den Klägern den Weg vor den obersten Gerichtshof deutlich abkürzen - und VW in neue Bedrängnis bringen.
Zusammengefasst: Volkswagen wehrt sich gegen Klagen Tausender Kunden, die sich durch die Manipulation an Diesel-Autos geschädigt fühlen. Jetzt beginnt ein Prozess am Landgericht Braunschweig, der den Konzern empfindlicher als andere treffen kann. In einer Musterklage greift der Rechtsdienstleister MyRight VW an und argumentiert, die betroffenen Autos hätten längst keine gültige Zulassung mehr. VW wehrt sich - und attackiert dabei das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die EU-Kommission. Das KBA habe die manipulierten Autos ja zugelassen, die Kommission ihre Kompetenzen bei EU-Regeln überschritten.
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