Wilkinson darf billige Gillette-Klingen nicht mehr verkaufen

  18 Juli 2017    Gelesen: 1113
Wilkinson darf billige Gillette-Klingen nicht mehr verkaufen
Das Unternehmen Wilkinson produzierte für Handelsketten Rasierklingen, die auf einen Griff des Wettbewerbers Gillette passen. Das sei eine Patentverletzung, urteilte das Landgericht Düsseldorf und verbot den Vertrieb.
Die Verkündung des Urteils dauerte kaum länger als eine gründliche Nassrasur. Die Folgen sind für den Rasierklingenproduzenten Wilkinson jedoch schmerzhafter als eine Rasierwunde. Dem Unternehmen wurde von der 4a-Patentkammer des Landgericht Düsseldorf untersagt, weiterhin "Rasierklingeneinheiten für Nassrasierer zu vertreiben, die auf den Nassrasierer 'Gillette Mach 3' von Gillette passen."

Der Hersteller Wilkinson wurde bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro dazu verurteilt, die Klingen mit sofortiger Wirkung aus dem Handel zu nehmen. Neben einer Zahlung einer Sicherungsleistung in Höhe von 930.000 Euro ist das Unternehmen auch dazu verurteilt worden, sämtliche Klingen, die das Unternehmen noch besitzt, an einen Gerichtsvollzieher zu übergeben. Wilkinson erklärte nach dem Urteil dagegen Berufung beim Oberlandesgericht einlegen zu wollen.

Damit endet vorläufig – es kann Berufung eingelegt werden – ein Streit zwischen den beiden beliebtesten Marken für Nassrasierer. Die Kunden, die bislang die preiswerteren Alternative für den Griff "Mach 3" kauften, müssen nun wieder auf das Originalprodukt zurückgreifen. Zumindest bis Februar 2018 – dann läuft das 1997 eingereichte Patent für den Mach 3-Rasierer aus.

Unter der Nummer EP 1 695 800 B1 habe Gillette, so das Gericht, eine "auswechselbare Rasierklingeneinheit mit einer Klingeneinheit und mit einer Einheitenverbindungsstruktur" geschaffen, deren Verbindung zwischen Handstück und Klingeneinheit so beschaffen sei, dass die das "Zusammenführen von Handstück und Klingeneinheit" verbessere.

Das Nachsehen hat damit vorläufig die Kundschaft. Bis zu 30 Prozent günstiger wurden die Nachahmerklingen in Supermärkten und Drogerieketten verkauft. Bei wöchentlichem Wechsel der Klinge entstehen Verbrauchern für die Rasur Kosten in Höhe von rund 85 Euro im Jahr. Wer Gillettes Originalklingen kauft, muss mit Stückpreisen ab etwa 1,60 Euro rechnen. Das Gericht bezifferte den Streitwert auf 1.000.000 Euro. Wilkinson, eine Tochter des Konzerns Edgewell, sitzt in Solingen und erwirtschaftete 2014 einen Umsatz von knapp 300 Millionen Euro.

Beide Anbieter sehen sich in Deutschland einem schrumpfenden Markt gegenüber – und das liegt nicht am modischen Trend zum Bart. Waren es 2013 noch 43,5 Prozent aller Männer, die angaben, sich nass zu rasieren, schrumpfte die Zahl kontinuierlich auf nur noch 40,4 Prozent im Jahr 2016, während der Anteil an Männern, die sich trocken rasieren, leicht anstieg.

Die Anbieter versuchen mit immer neuen Zusatzfunktionen, den Umsatz von Rasierklingen nach oben zu treiben. Gillettes Topmodell kostet so pro Stück rund 4,60. Galt vor Jahrzehnten die Doppelklinge als eine Besonderheit, ist das Wettrennen um die meisten Klingen pro Kopf derzeit bei fünf pro Einheit angekommen.


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