Lindt gewinnt gegen Haribo

  23 September 2015    Gelesen: 1198
Lindt gewinnt gegen Haribo
Der süßeste Rechtsstreit seit Jahren ist entschieden: Der "Goldbären"-Produzent Haribo verklagte den Schokohersteller Lindt, weil dieser goldfarbene Bären verkaufte. Nun hat der Bundesgerichtshof die Klage abgewiesen.
Der Schweizer Süßwarenhersteller Lindt darf weiter Schokoladenbären verkaufen. Der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe wies am Mittwoch eine Klage des Gummibärchenproduzenten Haribo ab. Die Entscheidung hat Bedeutung über den Fall hinaus.

Haribo vertreibt seit den Sechzigerjahren Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke "Goldbären" schützen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roten Schleife zu sehen. Lindt vertreibt seit 2011 zur Weihnachtszeit einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären, der auch eine Schleife um den Hals trägt. Haribo sieht dadurch seine Markenrechte verletzt - und klagte.

Das Unternehmen argumentierte mit der Verwechslungsgefahr: Die Verbraucher könnten die beiden Bären immer schwerer auseinanderhalten. Als Beweis dafür wertete der Anwalt des Bonner Süßwarenherstellers zwei Umfragen: 2012 hätten über 89 Prozent der Befragten den "Goldbären" Haribo zugeordnet, 2014 seien es nur noch 74,6 Prozent gewesen.

Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage des Bonner Unternehmens abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum BGH gegangen. Der oberste Gerichtshof wies die Revision nun ab. Die Markenrechte von Haribo würden durch den Lindt-Bären nicht verletzt.

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