Haribo vertreibt seit den Sechzigerjahren Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke "Goldbären" schützen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roten Schleife zu sehen. Lindt vertreibt seit 2011 zur Weihnachtszeit einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären, der auch eine Schleife um den Hals trägt. Haribo sieht dadurch seine Markenrechte verletzt - und klagte.
Das Unternehmen argumentierte mit der Verwechslungsgefahr: Die Verbraucher könnten die beiden Bären immer schwerer auseinanderhalten. Als Beweis dafür wertete der Anwalt des Bonner Süßwarenherstellers zwei Umfragen: 2012 hätten über 89 Prozent der Befragten den "Goldbären" Haribo zugeordnet, 2014 seien es nur noch 74,6 Prozent gewesen.
Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage des Bonner Unternehmens abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum BGH gegangen. Der oberste Gerichtshof wies die Revision nun ab. Die Markenrechte von Haribo würden durch den Lindt-Bären nicht verletzt.
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