Mit der Technik soll es demnach möglich werden, Straftaten und Gefahren im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern. Mehr als 200 Testpersonen hatten sich für den sechsmonatigen Probelauf gemeldet. Ihr Name und zwei Fotos ihres Gesichts wurden gespeichert.
Drei Kameras überwachen einen Ein- und Ausgang sowie eine Rolltreppe des großen Fern- und S-Bahnhofs. Ein Computerprogramm vergleicht dann die Aufnahmen mit den gespeicherten Fotos. Während der Testphase werden die Passanten auf das Pilotprojekt aufmerksam gemacht, um den Kameras ausweichen zu können. In einer zweiten Testphase sollen verdächtige Gegenstände, wie etwa herrenlose Koffer automatisch erfasst und gemeldet werden.
"Öffentliche Plätze müssen sicher sein"
Datenschützer betrachten die Gesichtserkennungstechnik als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Deutsche Anwaltverein macht datenschutzrechtliche Bedenken geltend.
Zum Start des Pilotprojekts verteidigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière das Verfahren: "Unsere öffentlichen Plätze müssen sicher sein", erklärte de Maizière. Videoüberwachung leiste dazu einen wichtigen Beitrag, indem sie abschrecke und bei der Aufklärung von Straftaten helfe. Außerdem stärke sie das Sicherheitsbefinden der Bürger.
Quelle: n-tv.de , kst/dpa/AFP
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