"Traditionelle Vorschriften dürfen gerade Frauen nicht von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen", heißt es in dem Antrag, der von der Antragskommission der CDU übernommen wurde und nach den Vorstellungen der CDU-Spitze beim Parteitag in Karlsruhe am 14. und 15. Dezember beschlossen werden soll. "Vollverschleierungen, die die Identität der Frau nicht erkennen lassen, widersprechen einer offenen Gesellschaft. In Deutschland wollen sich alle offen ins Gesicht sehen können."
Dagegen hatte die CSU bei ihrem Parteitag Ende November in München die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag sowie die CSU-Landesgruppe im Bundestag aufgefordert, sich für ein Verbot von vollständigen Gesichtsverschleierungen einzusetzen.
Die CDU hatte bereits vor einem Jahr beim Parteitag in Köln über ein Verbot von Vollverschleierungen diskutiert. Ein Verbotsantrag war damals an die CDU-Innenpolitiker im Bundestag sowie an das "Netzwerk Integration" der CDU überwiesen worden. Dort sollte geprüft werden, ob ein "Burka-Verbot" überhaupt juristisch möglich ist. Diese Prüfung dauert offenbar an.
Junge Union fordert Obergrenze
Erwartungsgemäß keine Erwähnung in den von der Antragskommission übernommenen Anträgen findet das Wort "Obergrenze". Die CSU und einzelne CDU-Politiker setzen sich für eine Obergrenze von Flüchtlingen ein, Bundeskanzlerin Angela Merkel und die CDU-Spitze argumentieren dagegen, man könne eine solche Obergrenze nicht versprechen, da das Asylrecht unabhängig von der Zahl der ankommenden Flüchtlinge gelte.
Allerdings liegt ein Antrag der Jungen Union vor, der in Karlsruhe für Debatten sorgen dürfte. Darin wird "die Einführung einer Obergrenze" gefordert, "über deren Höhe ein runder Tisch von Bund und Ländern mit den kommunalen Spitzenverbänden, Sicherheitsbehörden und Hilfsorganisationen zu beraten hat". Faktisch will die Nachwuchsorganisation die deutschen Grenzen für Flüchtlinge dicht machen: "Bis zur Verwirklichung einer hinreichenden europäischen Lösung ist nach Erreichen der Obergrenze für alle weiteren Personen konsequent das Dublin-III-Verfahren anzuwenden."
Die Dublin-Regeln sehen vor, dass Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen müssen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten. Im Fall der syrischen, irakischen und afghanischen Flüchtlinge ist das derzeit zumeist Griechenland.
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