Luxemburg prüft Einführung von drittem Geschlecht

  27 November 2017    Gelesen: 945
Luxemburg prüft Einführung von drittem Geschlecht
Der Justizminister sagte am Freitag, dass die Regierung an der Einführung einer dritten Geschlechtskategorie im Zivilregister arbeitet.
Männlich oder weiblich? Intersexuelle Menschen fühlen sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig. Vergangenen August hat Kanada die Verwendung von «X» (für unbestimmt) auf seinen Ausweispapieren genehmigt. In Australien hat der High Court of Justice seit 2014 anerkannt, «dass eine Person weder männlich noch weiblich sein darf und deshalb die Registrierung einer Person unter einem ‹unspezifischen› Geschlecht genehmigt».

Und in Luxemburg?

Justizminister Félix Braz erklärt in einer parlamentarischen Antwort an die CSV-Abgeordneten Diane Adehm und Gilles Roth, dass «eine interministerielle Gruppe beauftragt wurde, aktiv über die Einführung einer dritten Geschlechtskategorie im Zivilstand nachzudenken» sowie die Umsetzung der entsprechenden Resolutionen des Europarates zu diskutieren.

Neben dem Schutz von Kindern bei der Geburt und der Nichtdiskriminierung von Transgender-Menschen, plädiert der Europarat insbesondere dafür, dass die Behörden bei der Klassifizierung von Personen nach Geschlechtern eine gewisse «Flexibilität» walten lassen sollen, um so «ein breites Angebot für alle, auch für intersexuelle Menschen, die sich weder als Männer noch als Frauen verstehen» zu ermöglichen.

Erleichterte Änderung des Familienstandes

Braz ist sich der «Probleme von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen bewusst». Er erinnerte daran, dass die Regierung am 17. Mai anlässlich des Welttages gegen Homophobie und Transphobie einen Gesetzentwurf (Nummer 7146) vorgelegt hat, der insbesondere darauf abzielt, die Eintragung einer Geschlechtsänderung in den Zivilstand zu erleichtern. Artikel 2 des Gesetzentwurfs besagt: Eine Ablehnung der Geschlechtsänderung darf nicht aufgrund dessen erfolgen, dass sich jemand keiner medizinischen Behandlung, Operation oder Sterilisation unterzogen hat.

Die Debatte wird auch in den Nachbarländern geführt. In Deutschland ist es seit 2013 möglich, das Geschlecht des Kindes bei der Geburt nicht zu benennen. Am 8. November forderte das Verfassungsgericht eine gesetzliche Basis für Einführung eines «dritten Geschlechtes», neben «männlich» und «weiblich», die bis Ende 2018 gelegt werden soll.

Frankreich und Belgien hinken hinterher

Auch in Frankreich ist die Debatte in vollem Gange, aber die Gesetzgebung schreitet nicht voran: Im Mai wurde der Antrag einer intersexuellen Person, sein «neutrales Geschlecht» im Zivilstand eintragen zu lassen, vom Kassationsgericht abgelehnt. Frankreich wurde 2016 drei Mal von den Vereinten Nationen verurteilt, medizinische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt zu haben, um ihnen ein eindeutiges Geschlecht zuzuschreiben.

Auch in Belgien gibt es keinen rechtlichen Rahmen. Anfang des Jahres hatte ein 28-jähriges Mode, Hanne Gaby Odiele, die Behörden aufgerufen, ihre Einstellung zu ändern: «Intersexuelle Menschen sind keine Seltenheit, wir stellen fast zwei Prozent der Bevölkerung», erklärte sie. Die Vereinten Nationen schätzen, dass zwischen 0,05 Prozent und 1,7 Prozent der Weltbevölkerung intersexuell sind.

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