EU geht gegen Polen bis zum Äußersten

  20 Dezember 2017    Gelesen: 508
EU geht gegen Polen bis zum Äußersten
Es ist ein beispielloses Verfahren, das die EU-Kommission gegen Polen in Gang setzt: Im Streit um die Justizreform beantragte sie ein Strafverfahren, das in letzter Konsequenz bis zu einem Stimmrechtsentzug führen kann. Doch die Hürden sind hoch.
Die EU-Kommission bringt das schwerste juristische Geschütz in Stellung, das gegen EU-Staaten möglich ist, denen Verstöße gegen Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Demokratie vorgeworfen werden. In Brüssel ist auch von einer "nuklearen Option" die Rede, weil die möglichen drastischen Folgen für EU-Staaten drastisch sein können.

Ein langer Weg bis zur Genehmigung
Im vorliegenden Fall könnte in letzter Konsequenz der polnischen Regierung das EU-Stimmrecht entzogen werden. Bis dahin ist es ein langer Weg. EU-Kommissionsvize Frans Timmermans ist fest entschlossen, ihn zu gehen, obwohl er nicht ohne Risiko ist - auch für die EU-Kommission: "Wir haben uns seit zwei Jahren um einen Dialog mit Polen bemüht, die Lage hat sich aber nicht verbessert. In diesem Jahr war die polnische Regierung überhaupt nicht mehr zu einem Dialog bereit. Über unsere Bedenken bei der Justizreform wollte man nicht diskutieren", so begründete Timmermans sein weiteres Vorgehen. Die Konsequenz: Die EU-Kommission beantragt zum ersten Mal das Strafverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge.

tagesschau.de

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