In dem aktuellen Fall geht es um eine Ärztin, die sich für 17 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet hatte. Für ihr Studium wurde sie für sechs Jahre beurlaubt. Nachdem sie ihren Abschluss in der Tasche hatte, verweigerte sie jedoch den Kriegsdienst.
Die Bundeswehr forderte deshalb 40 Prozent der Ausbildungskosten von ihr zurück, insgesamt etwa 56.000 Euro. Das Geld sollte die Medizinerin abstottern, bis sie 67 Jahre alt wird. Die restlichen 60 Prozent der Ausbildungskosten wurden ihr erstattet, weil ihre Kriegsdienstverweigerung als Härtefall anerkannt wurde.
Die Ärztin wollte jedoch nicht zahlen und klagte. Sie pochte auf den Gleichheitsgrundsatz. Als dienstunfähig entlassene Soldaten müssten ihre Ausbildungskosten schließlich auch nicht zurückzahlen. Außerdem habe sie auch während ihres Studiums umfangreiche Dienstpflichten erfüllen müssen.
So durfte sie sich die Hochschule nicht aussuchen und habe weiter unter "militärischer Verfügungsgewalt" gestanden. Deshalb stehe ihr das Geld vom Staat zu. Außerdem verlange die Bundeswehr zu viel Geld. Wenn sie als Zivilistin studiert hätte, hätte sie Bafög und Kindergeld bekommen. Das müsse von der Summe abgezogen werden.
Die Richter ließen das jedoch nicht gelten. Denn anders als dienstunfähige Soldaten habe sie die Bundeswehr freiwillig verlassen. Außerdem sei unklar, ob die Klägerin tatsächlich Bafög bekommen hätte. Und das Kindergeld würde ohnehin nicht ihr, sondern ihren Eltern zustehen. Vielmehr habe die Ärztin durch ihr Studium Vorteile in ihrem zivilen Leben, die Bundeswehr dürfe deshalb einen Teil der Ausbildungskosten zurückverlangen. Die Frau müsse die 56.000 Euro zahlen.
Quelle : spiegel.de
Tags: