„Ich fürchte keine Kritik, falls man mich oder jene, die solche Gedanken aussprechen, kritisieren sollte. Man darf nicht frömmeln. Böses muss bestraft werden. Wenn du ein fremdes Leben genommen hast, um so mehr das eines Kindes, musst du mit deinem dafür bezahlen“, begründete der Chefermittler seine Auffassung. Bastrykin machte deutlich, dass er seit 1975 in den Rechtsschutzorganen arbeitet und aus seiner Erfahrung weiß, dass solche Leute „über alles hinweggehen, nur nicht über das eigene Leben.
„Ich erinnere mich an Fälle, als Banditen, Terroristen in den 90er Jahren nur um eines baten – sie am Leben zu lassen. Aber als wir sie daran erinnerten, dass sie fremdes Leben genommen haben, und nicht nur eins, fingen sie an zu heulen und flehten um Nachsicht“, fügte er hinzu.
„Aber wir leben in der Welt, in der wir leben, das sich jenen Gesetzen unterordnet, die es gibt. Die Ermittlungsbehörde handelt immer im Geist und nach den Buchstaben des Gesetzes“, betonte Bastrykin.
Russland hat 1997 das sechste Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet, das die Todesstrafe in Friedenszeiten ausschließt. Auch wenn die Duma das Protokoll nicht ratifiziert hat, ist Russland, laut dem Verfassungsgericht in Sankt Petersburg daran gebunden, „Deshalb kann Russland seit dem 16. April 1997 die Todesstrafe weder verhängen noch ausführen“, heißt es in einer Erklärung. „Russland habe bei seinem Beitritt zum Europarat eindeutige Verpflichtungen auf sich genommen.“
Tags: