Nach dem Wahlgesetz müssen die Kandidaten oder bevollmächtigten Vertreter einer politischen Partei oder eines politischen Parteienblocks die erforderlichen Dokumente für die Registrierung nominierter Kandidaten höchstens 50 Tage und mindestens 30 Tage vor dem Abstimmungstag, vor 18:00, bei der Zentralen Wahlkommission einreichen.
Im Zusammenhang mit den vorgezogenen Präsidentschaftswahlen vom 11. April 2018 erstreckt sich dieser Zeitraum vom 20. Februar bis zum 12. März.
Adil
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