EU-Kommission bestraft Autozulieferer

  21 Februar 2018    Gelesen: 1353
EU-Kommission bestraft Autozulieferer
Jahrelang haben sich einige Zulieferer der Automobilindustrie bei Preisen für bestimmte Komponenten abgesprochen. Nun verhängt die EU in zwei Verfahren Bußgelder. in beiden Fällen sind deutsche Unternehmen unter den Sündern.  

Die Europäische Kommission hat gegen die Automobilzulieferer Bosch, NGK, Continental und TRW in zwei getrennten Kartellvergleichsverfahren zu Zündkerzen und Bremssystemen Geldbußen in Höhe von insgesamt 151 Millionen Euro verhängt. Die Kartellwächter kamen zu dem Schluss, dass Bosch sowie die beiden japanischen Unternehmen Denso und NGK an einem Kartell beteiligt waren, das Zündkerzen an Autohersteller im Europäischen Wirtschaftsraum lieferte. Gegen Bosch verhängten die Wettbewerbshüter eine Geldbuße von 45,83 Millionen Euro. NGK muss 30,27 Millionen Euro berappen. Denso ging straffrei aus, weil das Unternehmen das Kartell angezeigt hatte und von der Kronzeugenregelung Gebrauch machte.


Die drei Unternehmen hätten Geschäftsinformationen ausgetauscht, sich in einigen Fällen über Preisangebote verständigt und vereinbart, seit langem bestehende Belieferungsrechte zu wahren, hieß es. Die Koordination sei durch bilaterale Kontakte zwischen Bosch und NGK bzw zwischen Denso und NGK erfolgt. Das Kartell bestand nach Kenntnis der Kommission von 2000 bis 2011. Alle Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu.

In einem separaten Beschluss stellte die EU-Kommission die Existenz zweier Kartelle im Bereich Bremssysteme fest. Das erste bestand nach Erkenntnis der Kartellwächter aus Bosch und Continental sowie TRW (USA, jetzt ZF TRW, Deutschland) und betraf die Lieferung hydraulischer Bremssysteme. Das zweite Kartell, das von Bosch und Continental gebildet wurde, bezog sich auf elektronische Bremssysteme. Die Kommission verhängte eine Geldbuße von insgesamt 75 Millionen Euro.

Im Rahmen des ersten Kartells, das von Februar 2007 bis März 2011 bestand, stimmten die beteiligten Unternehmen die allgemeinen Verkaufsbedingungen für hydraulische Bremsanlagen ab, die an die Autokonzerne Daimler und BMW verkauft wurden, wie die Kommission ausführte. Das zweite Kartell wurde von September 2010 bis Juli 2011 bei einer spezifischen Ausschreibung zu elektronischen Bremssystemen für Volkswagen gebildet.

Im Falle des Kartells für hydraulische Bremssysteme ging TRW straffrei aus, da das Unternehmen das Kartell angezeigt hatte. Bosch und Continental wurden mit Geldbußen von rund 12 Millionen und 44 Millionen Euro belegt. Die Existenz des Kartells für elektronische Bremssysteme wurde von der Continental AG offengelegt, so dass der Dax-Konzern in dem Fall straffrei ausging. Bosch muss für die Teilnahme an diesem Kartell 19,4 Millionen Euro Strafe zahlen.

Quelle: n-tv.de 


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