Bei einem mutmaßlichen Chemiewaffenangriff auf die syrische Rebellenhochburg Ost-Ghuta ist nach Angaben von Aktivisten ein Kind ums Leben gekommen. 13 weitere Menschen hätten nach dem Angriff am Sonntag über Atemprobleme geklagt, eine Frau schwebe in Lebensgefahr, erklärte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte.
Behandelnde Ärzte äußerten die Vermutung, dass es sich bei der "massiven Explosion" um einen Chemiewaffeneinsatz handle, vermutlich mit Chlorgas. Haut und Kleider der meisten Patienten rochen demnach nach Chlor, die Opfer hätten Atemnot sowie Haut- und Augenreizungen. Ein drei Jahre altes Kind sei an der Chemikalie erstickt.
Die syrische Regierung hatte im September 2013 nach einem verheerenden Giftgasangriff in Ost-Ghuta unter internationalem Druck zugesagt, sämtliche Chemiewaffen außer Landes zu bringen und zu vernichten. Doch auch nach der Beseitigung aller bekannten Giftgasvorräte gibt es immer wieder Berichte über den Einsatz von Chemiewaffen. So gab es in den vergangenen Wochen mehrfach Vorwürfe, dass in der belagerten Region Ost-Ghuta Chlorgas eingesetzt worden sei. Versuche, die Assad-Regierung für den Einsatz von Chemiewaffen im UN-Sicherheitsrat zu verurteilen, scheiterten bislang immer am Veto Russlands.
Katastrophale humanitäre Lage in Ost-Ghuta
Erst am Samstag hatte der UN-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution verabschiedet, welche einen ab sofort geltenden 30-tägigen Waffenstillstand für ganz Syrien vorsieht. Die Resolution sah zudem erleichterte Bedingungen für humanitäre Helfer und Hilfsgutlieferungen vor, insbesondere in Ost-Ghuta. Dort sollen derzeit etwa 400.000 Menschen eingeschlossen sein, deren humanitäre Lage katastrophal ist.
Allerdings gingen nach einer relativ ruhigen Nacht in der Region am Sonntag weiter Luftangriffe und Artilleriefeuer auf das Gebiet nieder, wie die Beobachtungsstelle berichtete. Auch Fassbomben seien aus Helikoptern abgeworfen worden. Von den Außengrenzen der Rebellenhochburg wurden Gefechte zwischen Aufständischen und Regierungstruppen gemeldet.
Quelle: n-tv.de
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