Die Commerzbank macht Mitarbeitern den Vorruhestand offenbar mit merkwürdigen Methoden schmackhaft. Bei ihrem Abfindungsprogramm "56+" rechnet sie nach Angaben des "Handelsblatts" ihre Abfindungsangebote künstlich groß.
In einem Fall sei einem Mitarbeiter eine Abfindung von 507.000 Euro in Aussicht gestellt worden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf interne Dokumente. Doch rund 58.000 Euro, also gut zehn Prozent der gesamten Abfindung, seien in Wahrheit Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit.
"Von der Abfindungssumme wird der Betrag der Leistungen, die Herr X. von der Agentur für Arbeit aus der Arbeitslosenversicherung nach den individuellen Bedingungen für einen größtmöglichen Bezugszeitraum vom Arbeitslosengeld I erhalten kann, abgezogen", heißt es demnach in der Auflösungsvereinbarung für den Vertrag des entsprechenden Mitarbeiters.
Der Anwalt Christoph Abeln, der den Commerzbank-Mitarbeiter vertritt, kritisiert dieses Vorgehen. "Die Commerzbank ist das erste Institut, bei dem ich erlebe, dass die Arbeitslosenversicherung einen Teil der Abfindungszahlung darstellen soll", kritisert er.
"Legal, aber nicht legitim"
Das Geldhaus selbst verteidigt das Programm, das seit November 2017 läuft. "Es wurde vor seiner Einführung der Bundesagentur für Arbeit vorgestellt und für rechtskonform befunden", sagte ein Commerzbank-Sprecher.
Anwalt Abeln findet das Vorgehen der Bank dennoch problematisch. "Das mag legal sein, aber es ist nicht legitim", sagt er. Auch mehrere andere Anwälte, die mit dem Fall nicht befasst sind, bezeichneten das Vorgehen der Commerzbank gegenüber dem "Handelsblatt" als seltsam.
Die Commerzbank hat im Herbst 2016 im Rahmen ihrer Strategie "Commerzbank 4.0" angekündigt, 9600 Vollzeitstellen zu streichen - einen Teil davon über Vorruhestandsregelungen. Ende vergangenen Jahres hatte die Bank noch 41.800 Vollzeitstellen.
spiegel.de
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