Gladbach trotzt den Beamtenfreistößen

  23 April 2018    Gelesen: 1249
Gladbach trotzt den Beamtenfreistößen

Mönchengladbachs Christoph Kramer wartet gegen Wolfsburg mit einer erfolgreichen Freistoßvariante auf - und hat die Regeln auf seiner Seite. In Frankfurt widersetzt sich der Schiedsrichter dem Videobeweis - und hat dafür einen guten Grund.

 

Man kennt das übliche Prozedere, wenn es einen Freistoß in der Nähe des Strafraums gibt: Der Schiedsrichter markiert mit seiner Sprühdose die Position des Balles und den vorgesehenen Abstand der Abwehrmauer, die angreifende Mannschaft diskutiert unterdessen, wer schießen soll, während die Verteidiger ohne übertriebene Hast die vorgeschriebene Distanz von 9,15 Metern zum Ball einnehmen und vom Torwart dabei lautstark dirigiert werden. Wenn alles bereit ist, gibt der Unparteiische die Ausführung mit einem Pfiff frei. Diesen gewohnten Ablauf hatten auch die Wolfsburger in ihrem Spiel am Freitagabend in Mönchengladbach kurz vor der Halbzeitpause erwartet. Doch noch während sie sich mitten in ihm wähnten, lag der Ball plötzlich in ihrem Tor, und der Treffer - es war das 3:0 - zählte.

Torschütze Christoph Kramer berichtete nach dem Schlusspfiff, wie sich die Situation in seiner Erinnerung abgespielt hatte. "Ich habe den Schiedsrichter gefragt, ob er anpfeifen will", sagte der Nationalspieler. Dieser habe entgegnet: "Nee, ist freigegeben." Tatsächlich zeigen die Fernsehbilder, dass Referee Tobias Stieler keine Anstalten machte, die Ausführung zu blockieren. Dadurch gab es für die Gladbacher die Möglichkeit, den Freistoß aufs Tor zu bringen, während die Wolfsburger noch mit der Mauerbildung beschäftigt waren. Natürlich beschwerten sich die Gäste anschließend vehement beim Spielleiter, doch der hatte völlig regelkonform gehandelt. Denn das besagte Prozedere folgt keiner Muss-, sondern einer Kann-Bestimmung.

Grundsätzlich gilt nämlich: Will eine Mannschaft einen Freistoß schnell ausführen, dann soll der Schiedsrichter das nach Möglichkeit zulassen, auch in der Nähe des Tores. Denn einem Freistoß ist zwangsläufig ein Verstoß gegen die Regeln vorausgegangen, zu dessen Kompensation er dient. Und wenn das Team, das diesen Freistoß zugesprochen bekommt, glaubt, von einer raschen Ausführung mehr zu haben, ist der Unparteiische prinzipiell angehalten, das zu genehmigen. Diese Freistoßvariante bedeutet für die ausführende Mannschaft allerdings nicht nur eine Chance, sondern auch ein Risiko. Denn in der Regel 13 (Freistöße) heißt es: "Wenn ein Gegner bei einer schnellen Ausführung näher als 9,15 Meter zum Ball steht und den Ball abfängt, lässt der Schiedsrichter das Spiel weiterlaufen."

Es gibt kein Recht auf eine Abwehrmauer

Mit anderen Worten: Hätte Kramer mit seinem Freistoß einen Wolfsburger getroffen, dann hätten die Gladbacher keinen weiteren Versuch bekommen. Es dürfte nicht zuletzt dieses Risiko sein, dessentwegen die meisten Spieler einen Freistoß am Strafraum lieber in Ruhe ausführen. Das Recht dazu ist genauso in den Regeln festgehalten: "Fordert die zum Freistoß berechtigte Mannschaft die Einhaltung der 9,15-Meter-Entfernung vom Ball, soll der Schiedsrichter die Entfernung feststellen" und außerdem "durch ein unmissverständliches Zeichen verhindern, dass der Freistoß vor der Freigabe des Balles ausgeführt wird", steht darin geschrieben. Das heißt: Er soll die Ausführung erkennbar blockieren. Eine vorzeitige Ausführung führt genauso zu einer Gelben Karte für den Schützen wie ein zu frühes Verkürzen des Abstandes zu einer Verwarnung für den betreffenden Verteidiger.

Es gibt für die Mannschaft, die gegen die Regeln verstoßen hat, also kein Recht, eine Abwehrmauer zu stellen, sondern im Sinne des Fairplay nur die Pflicht, die vorgeschriebene Distanz zum Ort der Freistoßausführung einzuhalten. Davon befreit ist sie lediglich, wenn das ausführende Team nicht auf die Einhaltung dieses Abstandes pocht, sondern den Ball lieber flugs wieder ins Spiel bringt. Eine Variante, für die sich Christoph Kramer erwärmen kann: "Ich glaube, es liegt eine Riesenchance darin, wenn man es schnell macht. Das können wir alle noch lernen." Denn sonst sei es ja doch immer das Gleiche: "Die Innenverteidiger kommen nach vorne. Dann stellen sich die deutschen Beamten alle in den Sechzehner und warten, dass der Ball reingekloppt wird."

Für Gesprächsstoff in diesem Spiel sorgte zudem eine Szene, die sich nach einer Stunde zutrug. Bei einem abgefangenen Angriff der Hausherren gerieten Raffael und Maximilian Arnold in einen Zweikampf, bei dem der Gladbacher dem Wolfsburger aus unerfindlichen Gründen nicht nur ins Gesicht griff, sondern auch den Versuch unternahm, ihn zu treten. Zumindest Letzteres erfüllte eigentlich den Tatbestand der versuchten Tätlichkeit. Schiedsrichter Stieler befand sich zwar in der Nähe, war jedoch damit beschäftigt, dem Ball auszuweichen und anschließend dem plötzlichen Wechsel der Spielrichtung zu folgen, deshalb sah er die Vergehen nicht. Warum der Video-Assistent dem Unparteiischen nicht wenigstens empfahl, die Review Area aufzusuchen, ist allerdings unklar. Dass Raffael hier ohne Rote Karte davonkam, lässt sich jedenfalls kaum rechtfertigen.

Warum der Schiedsrichter beim Elfmeter für Hertha blieb


Auch im Spiel zwischen Eintracht Frankfurt und Hertha BSC (0:3) wurde über eine Entscheidung des Schiedsrichters heftig gestritten: Als Davie Selke bei einem Angriff der Gäste nach 55 Minuten im Zweikampf mit dem Frankfurter Makoto Hasebe im Strafraum spektakulär zu Fall kam, entschied der Unparteiische Sascha Stegemann sofort auf Strafstoß. Video-Assistent Jochen Drees war jedoch nach dem Betrachten der Bilder der Ansicht, dass der Elfmeterpfiff falsch ist, weshalb sich Stegemann an den Spielfeldrand begab, um die Szene selbst noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Als er auf den Platz zurückkehrte, bekräftigte er seine Entscheidung. Der Gefoulte selbst verwandelte den Strafstoß zum 0:1.

Darüber, dass das Referee sich nicht korrigierte, herrschte nicht nur bei der Eintracht einiges Erstaunen. Denn die Zeitlupen schienen allenfalls eine geringfügige Berührung von Selkes Fuß durch Hasebe zu zeigen, bei einem theatralischen Sturz des Hertha-Stürmers. Eine Kameraeinstellung aber machte deutlich, dass der Frankfurter Verteidiger den Berliner, als dieser einen Haken schlug, fahrlässig am Knie getroffen und es dadurch nach außen geschoben hatte, wodurch der Fuß weggeknickt war. Selkes Sturz mutete zwar auch in dieser Perspektive übertrieben an, aber dass trotzdem ein Foul vorlag, ließ sich in dieser Wiederholung besser nachvollziehen. Und so wurde auch begreiflich, warum Sascha Stegemann seine Entscheidung aufrechterhielt.

Zweierlei Maß in Hamburg

In Hamburg fühlte sich derweil der SC Freiburg einmal mehr vom Schiedsrichter benachteiligt. Der Hauptgrund dafür war, dass Caglar Söyüncü in der 71. Minute von Schiedsrichter Benjamin Cortus nach einem taktischen Foul mit der Gelb-Roten Karte vom Feld gestellt wurde, während der bereits verwarnte Hamburger Matti Steinmann nicht einmal eine Minute zuvor für ein hartes und ebenfalls taktisches Vergehen keine weitere persönliche Strafe erhalten hatte. Tatsächlich war das unterschiedliche Strafmaß nicht zu rechtfertigen. Steinmann hatte seinen Gegenspieler bei einem Konter der Freiburger mit erhobenem Bein am Arm getroffen, Söyüncü den ballführenden Gegner, der ihn zuvor am Rande der Legalität mit dem Arm auf Distanz gehalten hatte, mit einem Schubser in den Rücken am Davoneilen gehindert.

Mit dem Verzicht auf eine Matchstrafe für Steinmann hatte der Unparteiische einen zu großzügigen Maßstab gesetzt, den er kurz darauf korrigierte - allerdings auf der anderen Seite, die darüber verständlicherweise verärgert war. Gelb-Rot hier wie dort wäre angemessen gewesen in einem umkämpften Spiel, das Cortus ansonsten sehr souverän und mit dem richtigen Augenmaß leitete. Zum Los der Referees gehört es, dass über eine starke Schiedsrichterleistung kaum jemand spricht, wenn ein Fehler geschieht, der von Belang für das Spiel ist. Dies allerdings auch deshalb, weil es der betreffenden Mannschaft die Möglichkeit bietet, von den eigenen Unzulänglichkeiten ein wenig abzulenken.

Quelle: n-tv.de


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