Bundesweite Stadionverbote sind zulässig

  27 April 2018    Gelesen: 1478
Bundesweite Stadionverbote sind zulässig

Der Fußballklub MSV Duisburg verhängt 2006 ein bundesweites Stadionverbot gegen einen randalierenden Fan des FC Bayern. Auch die Münchner kündigen ihm die Dauerkarte. Zu Recht, sagt das Verfassungsgericht. Es stellt aber Hürden für solche Verbote auf.

 

Fußballvereine dürfen deutschlandweite Stadionverbote gegen Fußballfans verhängen. Solche Verbote könnten auch ohne den Nachweis einer Straftat beschlossen werden, wenn es eine auf Tatsachen gestützte Sorge künftiger Störungen gebe, hieß es in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Fans zurück, der sich gegen ein Stadionverbot des FC Bayern München gewehrt hatte.

Will ein Verein ein solches Verbot gegen einen krawallbereiten Fan verhängen, muss er ihn zunächst allerdings anhören. Die Verfassungsrichter entschieden außerdem, dass den Betroffenen auf Verlangen die Begründung für das Verbot mitzuteilen sei.

Der Kläger hatte 2006 als 16-Jähriger ein Auswärtsspiel des FC Bayern beim MSV Duisburg besucht. Nach dem Abpfiff kam es aus einer Fangruppe der Münchner heraus zu einer körperlichen und verbalen Auseinandersetzung mit Duisburg-Fans, an denen auch der Betroffene beteiligt war.

Ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Fan wegen Landfriedensbruchs wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dennoch sprach der MSV Duisburg auf Anregung der örtlichen Polizei bis 2008 ein bundesweites Stadionverbot aus. Der FC Bayern schloss den Fan außerdem aus dem Verein aus und kündigte ihm seine Dauerkarte.

Quelle: n-tv.de


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