Wer zahlt für Krawall-Schäden?

  02 Mai 2018    Gelesen: 2344
Wer zahlt für Krawall-Schäden?

So ein Feiertag ist eine prima Sache. Dumm nur, wenn ein Datum wie der Tag der Arbeit dazu benutzt wird, bei Krawallen fremdes Eigentum in Schutt und Asche zu verwandeln. Da die Täter nicht immer ausgemacht werden können, ist im Schadensfall guter Rat teuer.

 

Grundsätzlich muss die Person für den Schaden haften, die ihn verursacht hat. Dies gilt auch für die obligatorischen Krawalle am 1. Mai, die bestimmte Gebiete - vor allem in Berlin und Hamburg - in schöner Regelmäßigkeit in ein Schlachtfeld verwandeln. Doch in der Hitze des Gefechtes kann der oder die Verursacher häufig nicht ermittelt werden. Oder der Zerstörer verfügt nicht über die finanziellen Mittel, um für den verursachten Schaden aufzukommen.


Wer als Unbeteiligter etwa durch eine kaputte Fensterscheibe oder ein demoliertes Fahrzeug betroffen ist oder sogar selbst verletzt wird, dem hilft dann nur die entsprechende Versicherung, um sich vor den Folgekosten der entarteten Demonstrationen zu schützen, wie der Bund der Versicherten e. V. (BdV) informiert. Je nach Schadenart können Teil- oder Vollkasko-, Hausrat-, Wohngebäude- sowie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung geeigneten Schutz bieten.

Demnach ist für Fahrzeuge grundsätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Der Teilkaskoschutz greift beispielsweise, wenn das Auto infolge von Brandstiftung in Flammen aufgeht. Außerdem kommt sie für Glasbruchschäden an Scheiben und Scheinwerfern auf. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden durch Vandalismus, wenn etwa Steinwürfe das Auto beschädigen. Wer nur eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, muss die Schäden aus eigener Tasche zahlen.

Sorgfaltspflicht beachten


Allerdings sollte die Vollkaskoversicherung nur bei gravierenden Schäden in Anspruch genommen werden, da der Leistungsfall den Schadenfreiheitsrabatt belastet und dadurch die Prämie steigen kann. Wurde eine etwaige Selbstbeteiligung vereinbart, muss diese vom Versicherungsnehmer gezahlt werden. Außerdem ist bei einer vollständigen Zerstörung des Fahrzeuges sowohl bei einer Teil- als auch bei einer Vollkaskoversicherung in aller Regel nur der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abgedeckt.

Gut zu wissen: Versicherungsnehmer haben eine Sorgfaltspflicht. Das heißt, sie dürfen von ihrer Seite aus nicht fahrlässig handeln. Ist beispielsweise die Route einer Demonstration bekannt und wird der Wagen dennoch in einer entsprechenden Straße geparkt, kann sich die Versicherung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht weigern, den Schaden zu regulieren. 

Schäden an Hausrat oder der eigenen Immobilie werden durch die Hausrat- beziehungsweise die Wohngebäudeversicherung übernommen. Wird das eigene Haus durch Flammen beschädigt, wird der Schaden durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. Bei Graffiti-Schmierereien an den Hauswänden und Vandalismusschäden an Fenstern und Türen zahlt sie nur, wenn beide Tatbestände explizit in den "Besonderen Versicherungsbedingungen" in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden.

Werden Scheiben eingeworfen, reguliert die Versicherung den Schaden nur, wenn eine gesonderte Glasversicherung besteht. Entstehen etwa durch Feuer Schäden am Hausrat in der Wohnung, sind diese durch die Hausratversicherung gedeckt: Sie zahlt die Neuanschaffung, da der Hausrat zum Neuwert versichert ist. Werden Gartenmöbel beschädigt, die auf dem Grundstück standen, sind sie nicht durch die Hausratversicherung geschützt.

Wenn unbeteiligte Personen bei den Krawallen verletzt werden und keine Schuldigen gefunden werden können, bieten auch nur die eigenen Versicherungen Schutz. Bei unfallbedingter, bleibender Invalidität zahlt eine private Unfallversicherung. Wenn man aufgrund der Verletzung dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wie auch immer, "Krawall-Opfer" sind in der Pflicht, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und umgehend ihren Versicherer zu informieren. Wird dies unterlassen, drohen Geschädigte bei der Regulierung leer auszugehen. 

Quelle: n-tv.de


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