Leichen von Radfahrern in Mexiko entdeckt

  05 Mai 2018    Gelesen: 3277
Leichen von Radfahrern in Mexiko entdeckt

Seit Wochen fehlt von zwei deutschen und polnischen Weltreisenden jede Spur. Nun teilen die mexikanischen Behörden mit, sie habe zwei Tote in einer Schlucht im Süden des Landes gefunden, auf die die Beschreibung der Radfahrer passt.

Zwei in Mexiko vermisste Radfahrer aus Deutschland und Polen sind nach Behördenangaben offenbar tödlich verunglückt. In einer Schlucht im Bundesstaat Chiapas seien zwei Leichen entdeckt worden, bei denen es sich vermutlich um die beiden Vermissten handele, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden Männer auf einer gefährlichen Straße zwischen San Cristóbal und Ocosingo die Kontrolle über ihre Räder verloren haben.

Die Schlucht sei etwa 200 Meter tief, die Straße sehr schmal, sagte Staatsanwalt Arturo Liévano dem Rundfunksender Formula. "Das ist eine sehr unfallträchtige Gegend." Radfahrern sei dort sehr gefährlich.

Der deutsche Radfahrer Holger Hagenbusch und sein polnischer Begleiter Krzysztof Chmielewski befanden sich auf einer Weltreise, im Süden Mexikos verlor sich Mitte April ihre Spur. Hagenbuschs Bruder veröffentlichte daraufhin Hilfsappelle auf Facebook und Youtube.

Die erste Leiche fand die Polizei bereits am 26. April, wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte. Aufgrund eines Fotoabgleichs vermuten die Ermittler, dass es sich bei dem Toten um den polnischen Reisenden handelt. Eine DNA-Test solle Gewissheit bringen, sagte Staatsanwalt Liévano. Später sei dann eine die Leiche eines zweiten Mannes entdeckt worden, auf den die Beschreibung der deutschen Botschaft zutreffe. An dem Unglücksort fanden die Ermittler offenbar auch das Fahrrad, mit dem Hagenbusch unterwegs war.

Die mexikanischen Behörden arbeiteten eng mit der deutschen und der polnischen Botschaft zusammen, sagte Staatsanwalt Liévano. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es am Donnerstag, die deutsche Botschaft in Mexiko-Stadt stehe in Kontakt mit den örtlichen Behörden sowie mit den Angehörigen des Betroffenen.

Quelle: n-tv.de


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