Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verteidigte das neue Gesetz: "Es wird Leben retten, es wird Menschen helfen, nicht zu Opfern zu werden." SPD und Grüne haben Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof angekündigt.
Zentraler Kritikpunkt ist, dass die bayerische Polizei künftig das Recht haben soll, ohne konkreten Verdacht auf eine geplante Straftat Überwachungen und andere polizeiliche Maßnahmen einzuleiten - etwa DNA- und Online-Durchsuchungen. Stattdessen soll das juristisch schwächere Kriterium von "Gefahr oder drohender Gefahr" genügen, wie es in der Formulierung des Gesetzestexts mehrfach heißt. Allerdings muss die Polizei das in der Regel bei einem Richter beantragen, nur in Einzelfällen dürfen höhere Polizeibeamte selbst entscheiden. (dpa)
Tags: