Als Fortsetzung der militärischen Aggressionspolitik der Republik Armenien gegen die Republik Aserbaidschan am 18. Mai 1992 wurde der Bezirk Lachin, der nicht zum ehemaligen Autonomen Gebiet Bergkarabach von Aserbaidschan gehörte, von armenischen Streitkräften besetzt .
Infolge der Besetzung wurden die Bewohner des Bezirks Lachin ethnischen Säuberungen unterzogen. Derzeit leben in verschiedenen Regionen Aserbaidschans mehr als 77.000 Lachinbewohner als Binnenvertriebene. Armenien hat auch dem staatlichen und privaten Eigentum der Region Lachin schweren Schaden zugefügt. 217 Kultur-, 101 Bildungs-, 142 Gesundheitsfürsorge-, 462 Handels- und 30 Kommunikations-, 2 Transport- und diverse andere Produktionsbetriebe wurden geplündert und zerstört.
54 historische Monumente von weltweiter Bedeutung, mehr als 200 Denkmäler von nationaler Bedeutung wurden von Armenien dem Vandalismus ausgesetzt. Der albanische Aghoghlan-Kirche aus dem sechsten Jahrhundert und das Malik-Ajdar-Grab aus dem 14. Jahrhundert, die Moschee im Dorf Garygyshlag und der alte Friedhof im Dorf Zabukh gehören zu ihnen. Das Historische Museum von Lachin und seine einzigartige Sammlung antiker Gold-, Silber- und Bronze-Artefakte wurden geplündert. Außerdem wurde die silberne Handtasche, eine geraubte Ausstellung des Historischen Museums Lachin , in der Londoner Sotheby's Auktion für 80.000 Dollar verkauft.
Armenien, das unverhohlen gegen seine Verpflichtungen aus den Genfer Konventionen verstößt, setzt seine illegalen Aktionen im besetzten Lachin-Distrikt fort, indem es die geographischen Namen der Region ändert, seine natürlichen Ressourcen ausnutzt und sie zur Quelle illegalen Einkommens macht, vorsätzlich syrische Flüchtlingen armenischer Herkunft im Lachin Bezirk besiedelt und die demografische Situation ändern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Rechtssache Chiragov und andere gegen Armenien entschied zugunsten aserbaidschanischer Staatsangehöriger, die aus dem besetzten Lachin-Gebiet von Aserbaidschan vertrieben worden waren, und erkannte die andauernden Verletzungen einer Reihe ihrer Rechte aus dem Schutzübereinkommen durch Armenien an der Menschenrechte und Grundfreiheiten, namentlich der Schutz des Eigentums (Artikel 1 des Protokolls Nr. 1), das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 der Konvention) und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf ( Artikel 13 des Übereinkommens).
Von besonderer Bedeutung ist die Feststellung des Gerichtshofs in den Ziffern 19-20, dass der Distrikt Lachin, insbesondere die Stadt Lachin, militärisch angegriffen wurde; Mitte Mai 1992 wurde Lachin einem Bombenangriff unterzogen, bei dem viele Häuser zerstört wurden. dass die Stadt geplündert und verbrannt wurde; dass Lachin und die umliegenden Dörfer während des militärischen Konflikts vollständig zerstört wurden.
Die Besetzung Armeniens durch Berg-Karabach und sieben angrenzende Regionen Aserbaidschans und die ethnische Säuberung der aserbaidschanischen Bevölkerung in den besetzten Gebieten zeigen deutlich, dass die Politik Armeniens den Erwerb von Territorien durch Gewaltanwendung verfolgt.
Unter den erschwerenden Bedingungen der militärischen Aggression Armeniens verabschiedete der UN-Sicherheitsrat Resolutionen 822 (1993), 853 (1993), 874 (1993) und 884 (1993). Die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates verurteilten die Besetzung der Gebiete Aserbaidschans und bekräftigten die Achtung der Souveränität und territorialen Integrität Aserbaidschans und die Unverletzlichkeit seiner international anerkannten Grenzen. In diesen Resolutionen hat der Sicherheitsrat auch bestätigt, dass die Region Berg-Karabach ein Teil von Aserbaidschan ist, und einen sofortigen, vollständigen und bedingungslosen Rückzug der Besatzungstruppen aus allen besetzten Gebieten Aserbaidschans gefordert. Statt Forderungen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zu erfüllen, verfolgt Armenien die Annexionspolitik der besetzten Gebiete Aserbaidschans.
Armeniens Versuche, die Ergebnisse der rechtswidrigen Gewaltanwendung gegen Aserbaidschan unter Verstoß gegen die zwingenden Normen des Völkerrechts und der UN-Charta sowie massive Verletzungen der Grundrechte von mehr als 700.000 Aserbaidschanern, die mit Gewalt aus den besetzten Gebieten vertrieben wurden, als "Selbstbestimmungsrecht "oder" Menschenrechte "von weniger als 90.000 armenischen ethnischen Minderheiten, die in der Region Berg-Karabach in Aserbaidschan leben, ist absurd und hat keine moralische, rechtliche oder politische Rechtfertigung. Es zielte nur darauf ab, die wahren Absichten Armeniens zu verschleiern.
Armenien muss endlich verstehen, dass die Aufrechterhaltung der Besetzung der aserbaidschanischen Gebiete niemals zu einem gewünschten politischen Ergebnis führen kann und dass der Erhalt des Status quo der Besatzung ein Hauptgrund für Armeniens Selbstisolation und die gegenwärtigen systematischen sozioökonomischen und demografischen Krisen ist. Die Beendigung der Besetzung der Gebiete Aserbaidschans und der Abzug der armenischen Streitkräfte aus den besetzten Gebieten können eine umfassende regionale Zusammenarbeit ermöglichen und zur Sicherung eines dauerhaften Friedens beitragen.
Die Wiederherstellung der territorialen Integrität und Souveränität der Republik Aserbaidschan und die Gewährleistung der Rechte der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen, einschließlich derjenigen aus der Region Lachin, in ihre Heimat zurückzukehren und die schwerwiegenden Folgen des Konflikts als Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft zu beseitigen, ist ein bedingungsloses Recht von Aserbaidschan unter der Charta der Vereinten Nationen.
Aserbaidschan unterstützt zwar die Intensivierung der internationalen Bemühungen um eine baldige Beilegung des Konflikts, behielt aber seine Rechte gemäß der UN-Charta bei, um seine territoriale Integrität und Souveränität innerhalb der international anerkannten Grenzen wiederherzustellen und die verletzten Rechte seiner Bürger zu verteidigen.
Adil Shamiyev
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