„Im Grundgesetz ist unmissverständlich festgeschrieben: Zwei Amtszeiten in Folge. Ich bin jetzt zum zweiten Mal gewählt. Wie Sie wissen, war ich zuvor bereits zweimal Präsident, musste aber unterbrechen, weil die Verfassung eine dritte Amtszeit in Folge nicht genehmigt. Das ist alles.“
Er wolle diese Regel auch künftig einhalten, sagte der Staatschef bei einem Treffen mit leitenden Mitarbeitern und Chefredakteuren internationaler Nachrichtenagenturen.
Das Parlament der russischen Teilrepublik Tschetschenien hatte vor einer Woche in der Staatsduma Verfassungsänderungen eingebracht. Die Urheber der Novelle schlagen vor, dass der Präsident dreimal in Folge gewählt werden darf.
Putin hatte am 18. März dieses Jahres die Präsidentenwahl zum vierten Mal gewonnen. 2000 bis 2008 war er zweimal Staatschef. Dann wurde er von Dmitri Medwedew abgelöst, der das höchste Amt in Russland bis 2012 inne hatte.
sputniknews
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