Irak soll Tatverdächtigen ausliefern

  09 Juni 2018    Gelesen: 926
Irak soll Tatverdächtigen ausliefern

Der Tatverdächtige im Fall Susanna wird im Nordirak festgenommen. Kurdische Sicherheitsbehörden stellen den Mann. Deutschland will sich nun darum kümmern, dass Ali B. ausgeliefert wird. Der 20-Jährige war zuvor mit seiner Familie geflüchtet.

Der Tatverdächtige im Fall der getöteten 14-jährigen Susanna ist im Irak festgenommen worden und muss mit seiner Auslieferung nach Deutschland rechnen. Der irakische Flüchtling Ali B. steht im Verdacht, das Mädchen aus Mainz vergewaltigt und umgebracht zu haben. Er reiste nach Angaben der Staatsanwaltschaft vermutlich am vergangenen Samstag überhastet mit seiner gesamten Familie aus Deutschland aus. Nicht übereinstimmende Namen auf Bordkarte und Ausweispapieren fielen am Flughafen in Düsseldorf nicht auf.

Laut Bundesinnenminister Horst Seehofer nahmen kurdische Sicherheitsbehörden Ali B. in der Nacht zum Freitag im Nordirak fest. "Das mit der Auslieferung läuft jetzt nach den internationalen Regeln", sagte Seehofer am Rande der Innenministertagung in Quedlinburg. Mit Hilfe von Polizei und Auswärtigem Amt würden alle nötigen Anträge gestellt. Er dankte den Behörden im Irak für ihre Unterstützung.

Susanna war vor zwei Wochen verschwunden. Ihre Leiche wurde am Mittwoch in einem Erdloch bei Wiesbaden gefunden. Am Donnerstag gaben die Behörden in einer Pressekonferenz bekannt, dass es sich bei der Leiche um das vermisste Mädchen handele und starteten die öffentliche Fahndung nach Ali B.

Kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak


Bei der Bekanntgabe der Festnahme des Irakers sagte Seehofer, es sei für die "staatliche Gemeinschaft" wichtig, "dass auf ein so furchtbares Verbrechen dann möglicherweise auch die Sühne kommt". Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft erklärte, es gebe kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak, die dortigen Behörden seien nicht zu einer Auslieferung verpflichtet.

Einen Antrag, dem 20-Jährigen in seinem Heimatland den Prozess zu machen, könne Deutschland nicht stellen, da ihm im Irak die Todesstrafe drohen würde. Ali B. hielt sich zum Tatzeitpunkt legal in Deutschland auf. Nach dem abgelehnten Asylantrag legte ein Anwalt für den 20-Jährigen Rechtsmittel gegen die Abschiebung ein. Seitdem war ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängig und die Abschiebung damit gestoppt.

Vor allem in Mainz und Wiesbaden trauern viele Menschen um Susanna. "Ihr Tod schmerzt uns sehr und die Umstände der schrecklichen Tat machen uns wütend", teilte der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling mit. "Ich wünsche mir, dass die Ermittlungen dazu führen, dass der oder die Täter mit der vollen Strenge des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden können und für dieses abscheuliche Verbrechen büßen." Für die kommenden Tage sind in Mainz etliche Demonstrationen geplant.

Die Integrierte Gesamtschule Bretzenheim gedachte der 14-Jährigen mit einer Schweigeminute. "Wir sind sehr betroffen", sagte Schulleiter Roland Wollowski. "Erstmal bricht alles über einem zusammen." Krisenseelsorger und Schulpsychologen sind im Einsatz. "Spuren im Sand verwehen, Spuren im Herzen bleiben": Dieser Spruch steht auf einem Schild im Flur des Hauses in Mainz, in dem Susanna mit ihrer Familie lebte. Dort legten Menschen auch Blumen und Kondolenzschreiben nieder.

Callcenter mit zahlreichen Hinweisen


Die Ermittler suchen weiter Antworten auf viele offene Fragen zur Tat. Im für den Fall eingerichteten Call-Center seien bis Freitagmittag rund 70 Hinweise eingegangen, sagte ein Polizeisprecher. Diese hätten die Beamten aber bisher nicht entscheidend weitergebracht, viele Hinweise würden noch abgeklärt. Den Ermittlern gehe es unter anderem darum, die Geschehnisse vor der Tat so genau wie möglich rekonstruieren zu können. Dafür hoffe man auf Zeugen.

Ein weiterer Verdächtiger war am Donnerstag wieder freigelassen worden. Der 35-jährige Flüchtling mit türkischem Pass gelte aber weiterhin als Beschuldigter, sagte die Oberstaatsanwältin. Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass er etwas mit der Tat zu tun haben könne. Ein dringender Tatverdacht, der eine Haft rechtfertigen könnte, bestehe aber nicht. Der Mann könne sich frei bewegen. 

Nach bisherigen Erkenntnissen soll Susanna am Abend des 22. Mai oder in der folgenden Nacht vergewaltigt und umgebracht worden sein. Der tatverdächtige Iraker soll mit seiner Familie am folgenden Samstagabend von Düsseldorf nach Istanbul und von dort aus weiter in den Irak geflogen sein. Vor seiner Abreise habe es keine Hinweise gegeben, die ihn mit der Tat in Verbindung gebracht hätten, sagte die Staatsanwältin. Erst am folgenden Tag habe sich ein 13-Jähriger aus derselben Flüchtlingsunterkunft als entscheidender Zeuge gemeldet: Er nannte den möglichen Tatort und Ali B. als Täter. Der Iraker soll ihm zuvor von der Tat berichtet haben.

Aureise mit Laissez-Passer-Dokumenten

Der Fall schlägt hohe Wellen - es wird auch Kritik an den Behörden auf unterschiedlichen Ebenen laut. Der Asylantrag von Ali B. wurde bereits Ende 2016 abgelehnt, wogegen er klagte. Zudem kam er unter anderem wegen Pöbeleien und Prügeleien mehrfach mit der Polizei in Kontakt, sein Name wurde auch im Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens genannt. Nach Angaben der Polizei reichten die Beweise aber nicht für eine Inhaftierung. Bei der Ausreise der Familie stimmten die Namen der Familie nicht mit den Ausweispapieren in arabischer Sprache überein - was am Flughafen nicht auffiel. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle sei ein Abgleich von Flugticket und Pass nicht vorgesehen, teilte die Bundespolizei mit.

Den Beamten der Bundespolizei wurden am Düsseldorfer Flughafen zwei irakische sogenannte Laissez-Passer-Dokumente mit je vier Namen und acht deutsche Aufenthaltsgestattungen von Ali B. und seinen mitreisenden Familienangehörigen gezeigt. "Die vorgelegten Dokumente waren echt, gültig und berechtigten zur Ausreise. Die Lichtbilder stimmten mit den Personen überein", hieß es. 

Quelle: n-tv.de


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