Änderungen des Aserbaidschanischen Migrationsrechts treten in Kraft - VIDEO

  14 Juli 2018    Gelesen: 1518
Änderungen des Aserbaidschanischen Migrationsrechts treten in Kraft - VIDEO

Die vom aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Aliyev unterzeichneten Gesetze zur Einführung von Änderungen des Migrationsgesetzes und des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind in Kraft getreten.

Gemäß den Änderungen zu Artikel 21 des Migrationskodex wird die Registrierung von Ausländern oder Staatenlosen, die länger als 15 Tage in Aserbaidschan bleiben wollen, an ihrem Wohnort durchgeführt.

Wenn die Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis von Ausländern oder Staatenlosen in Aserbaidschan auf der Grundlage der Gesetzgebung annulliert wird, werden sie gemäß den vorherigen Rechtsvorschriften aus dem Land ausgewiesen und unterliegen in jedem Fall Beschränkungen für ihre Einreise in das Land. Die Beschränkung der Einreise von Ausländern oder Staatenlosen führte in vielen Fällen zu Schwierigkeiten in der Wirtschaft oder bei Unternehmern. Gemäß den genehmigten Änderungen werden im Falle der Beseitigung der Gründe, die der Grund für die Annullierung der Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis von Ausländern oder Staatenlosen in Aserbaidschan waren, die Beschränkungen für ihre Einreise in das Land aufgehoben.

Nach den Änderungen können Ausländer oder Staatenlose, die in Aserbaidschan keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, beim Staatlichen Migrationsdienst eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die nur ein Antragsformular vorsieht.

Darüber hinaus zahlen Ausländer oder Staatenlose, die wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen in Aserbaidschan oder im Transit durch das Land eine Geldstrafe erhielten, die Geldstrafe innerhalb von 10 Tagen.


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